- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
Coesfeld: Privater Sicherheitsdienst verletzt Gewaltmonopol und bekommt Rückendeckung
Dossier
„In Coesfeld/NRW ist ein privater Sicherheitsdienst (Citystreife) gegen einen Hundehalter übergriffig geworden. Eine Stadtsprecherin verteidigt das rechtswidrige Vorgehen der städtischen Citystreife mit abenteuerlichen Begründungen, welche an Recht und Gesetz völlig vorbeigehen. Dieser Fall ist auch ein Beleg dafür, dass “public private security“ (Sicherheitsfirmen im städtischen Auftrag) eine Eigendynamik entwickelt, welche häufig zu lasten von Grund- und Bürgerrechten geht…“ Kommentar von Ralf Hering vom 16.10.2018 – wir danken! Siehe nun die weitere Entwicklung:
- Erneuter Befugnis-Wildwuchs bei privater City-Streife in Coesfeld/NRW?
„Wie Radio Kiepenkerl am 11.7.24 berichtet hat die Stadtverwaltung Coesfeld erneut eine Sicherheitsfirma als private City-Streife mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen (kommunalen) Sicherheit und Ordnung beauftragt; entgegen Recht und Gesetzt sollen privatwirtschaftliche Firmen-Angestellte u. a. Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum feststellen. (…) Selbst im öffentlichen Auftrag verfügen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste über keine Sonderrechte; sie verfügen nur über die Rechte, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Identitätsfeststellungen und Platzverweisungen, sowie der Einsatz körperlicher Gewalt i. V. m. Ordnungswidrigkeiten sind den Mitarbeitern privater City-Streifen rechtlich nicht erlaubt! Tatsächlich sind diese “Privaten” den Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum nicht einmal weisungsbefugt, weil sie nicht über hoheitliche Eingriffsbefugnisse (z. B. Polizei-Beamtinnen & -Beamte, Mitarbeiter/-innen der Ordnungsämter) verfügen.
Sollte die Stadt Coesfeld – durch den Einsatz der privaten City-Streife (“public private security”) – an der Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festhalten verstösst sie gegen den Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz!…“ Beitrag von anonym vom 12.07.2024 auf indymedia , darin (darunter) auch dokumentiert der (anonymisierte) Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt Stadt Coesfeld vom 17.7.24 - In einer Neu-Auflage soll die private City-Streife in Coesfeld wieder Ordnungswidrigkeiten verfolgen und dazu Personalien aufnehmen
- City-Streife zeigt wieder Präsenz für mehr Sicherheit. Kontrollen unterstützen Ordnungsamt und Polizei
„Seit dem 1. Juli ist wieder ein privater Sicherheitsdienst mehrmals wöchentlich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet unterwegs. Besonders nachts und am Wochenende soll die City-Streife Präsenz zeigen und für mehr Sicherheit sorgen. Die Mitarbeiter der City-Streifen haben dabei mehrere Stellen im Blick, an denen es in der Vergangenheit zu Beschwerden gekommen war, etwa wegen ruhestörenden Lärms oder einer Sachbeschädigung. Wenn die City-Streife Ordnungswidrigkeiten oder eine Straftat feststellt, kann sie die Störer zunächst aufhalten, nach den Personalien fragen und dann gegebenenfalls die Polizei hinzurufen. „Uns ist wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt Coesfeld sicher fühlen können“, sagt Birthe Glaesmann, Fachbereichsleiterin Ordnung und Recht. Sie betont die gute Zusammenarbeit und Ordnungspartnerschaft zwischen dem städtischen Ordnungsamt und der Kreispolizei. Deren Arbeit werde den Sommer über durch die City-Streife wirksam ergänzt.“ Pressemeldung der Stadt Coesfeld vom 10.7.24 , siehe auch: - COESFELD: City-Streife unterwegs
„In Coesfeld unterstützt ab sofort eine City-Streife Polizei und Ordnungsamt. Die Stadt Coesfeld hat in der Vergangenheit gute Erfahrungen damit gemacht. Der private Sicherheitsdienst ist besonders nachts und an Wochenenden unterwegs. Die Mitarbeiter haben beliebte Treffpunkte im Blick und Orte, an denen es in der Vergangenheit Beschwerden über Lärm oder Vandalismus gegeben hat. Stellt die Citystreife Verstöße fest, kann sie eingreifen, Personalien aufnehmen und gegebenenfalls die Polizei hinzurufen.“ Meldung vom 11.07.2024 in RADIO KIEPENKERL - Anmerkung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste haben im öffentlichen Raum nicht mehr Rechte als alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – sie verfügen über keine Sonderrechte! Und: „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt am Main v. 21.07.2003 und andere Gerichtsenscheidungen)
- City-Streife zeigt wieder Präsenz für mehr Sicherheit. Kontrollen unterstützen Ordnungsamt und Polizei
_______________
Privater Sicherheitsdienst verletzt Gewaltmonopol und bekommt Rückendeckung
In Coesfeld/NRW ist ein privater Sicherheitsdienst (Citystreife) gegen einen Hundehalter übergriffig geworden. Eine Stadtsprecherin verteidigt das rechtswidrige Vorgehen der städtischen Citystreife mit abenteuerlichen Begründungen, welche an Recht und Gesetz völlig vorbeigehen. Dieser Fall ist auch ein Beleg dafür, dass “public private security“ (Sicherheitsfirmen im städtischen Auftrag) eine Eigendynamik entwickelt, welche häufig zu lasten von Grund- und Bürgerrechten geht.
In Coesfeld hat ein öffentlich, städtisch beauftragter privater Sicherheitsdienst (Citystreife) wegen einer Ordnungswidrigkeit, einem unangeleinten Hund, unmittelbaren Zwang (Festhalten) gegen einen Hundehalter angewandt und dessen Personalausweis verlangt um dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgen zu können, berichtet die Allgemeine Zeitung vom 05.10.18. Eine Sprecherin der Stadt Coesfeld hat das Vorgehen des privaten Sicherheitsdienst verteidigt und mit dem § 127 (1) Strafprozessordnung (StPO) gerechtfertigt.
Durch den sog. “Jedermann-Paragraph“ werden Bürgerinnen und Bürger ermächtigt, einen Straftäter – bis zum eintreffen der Polizei – festzuhalten; die “vorläufige Festnahmen durch Jedermann“. Eine Identitätsfeststellung oder gar eine Durchsuchung eines Straftäters, durch Privatpersonen, verbietet das Gesetz. Dieses “allgemeine Festhalterecht“ kann jedoch nicht als Rechtsgrundlage, bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch private Sicherheitsdienste, herangezogen werden. Im Gesetzestext des § 127 (1) StPO ist nur von “Straftat“ die Rede und nicht von “Ordnungswidrigkeit“.
Vor über 15 Jahren urteilte ein Berliner Kammergericht: Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist eine “Tätigkeit aus dem Kernbereich staatlichen Handels“. Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf private Dienste sieht das Gesetz nicht vor. Zudem verbietet der Artikel 33 (4) Grundgesetz und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch “Private“.
Auch im öffentlichen, kommunalen Auftrag haben private Sicherheitsdienste keine hoheitlichen Befugnisse; und sie dürfen auch keinen körperlichen Zwang anwenden um eine Person, wegen einer Ordnungswidrigkeit, anzuhalten. Eine Identitätsfeststellung verbietet sich ebenfalls, weil selbst dafür die notwendige Befugnis (Gesetzesnorm) fehlt. Die Alternative: Im vorliegenden Fall wäre auch eine Belehrung des Hundehalters durch die Citystreife möglich gewesen.
Uniformen und Einsatzequipment (z,B. Schlagstock, Handschellen) mögen zwar etwas anderes vermitteln: Private Sicherheitsdienste haben nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch!
Die Stadt Coesfeld hat nicht nur hoheitliche Aufgaben auf einen privaten Sicherheitsdienst übertragen, sondern auch – unrechtmäßiger Weise – “Pseudo-Befugnisse“. So dürften manche Bürger sehr verunsichert sein, wenn sie lesen, dass ein privater Sicherheitsdienst – mit Genehmigung der Stadtverwaltung – Ordnungsamt oder gar Polizei “spielen“ darf.
Durch den körperlichen Zwang des privaten Sicherheitsdienstes gegen den Hundehalter wird der eigentliche Auftrag an die Citystreife, die Generierung von Sicherheit im öffentlichen Raum, ad absurdum geführt – es kann nicht sein, dass sich die Coesfelder Bürgerinnen und Bürger vor dieser Citystreife fürchten müssen.
Im Falle des Hundehalters steht Amtsanmaßung in Tateinheit mit Nötigung im Raum, die der private Sicherheitsdienst/ die Citystreife begangen hat. Die Sprecherin der Stadt Coesfeld sieht jedoch die Schuld – einseitig – bei dem Hundehalter und verteidigt die illegalen Maßnahmen der beauftragten Sicherheitsfirma mit Fantasie-Argumenten. Damit macht die Stadt Coesfeld deutlich, dass sie keine Kritik an “ihrer Citystreife“ duldet. Anstatt die Bürgerbeschwerde ernst zu nehmen und das Gespräch mit dem privaten Sicherheitsdienst zu suchen, um diesen auf geltendes Recht (begrenzte Befugnisse) hinzuweisen, geht die Stadtsprecherin gegen den Hundehalter in die Offensive – ein fatale Signal und ein bislang einmaliger Vorgang.
Durch diesen Fall wird auch deutlich, dass der Stadt Coesfeld ihre guten (geschäftlichen) Beziehungen zur beauftragten Sicherheitsfirma wichtiger sind als die Grundrechte ihrer Bürger!
Kommentar von Ralf Hering vom 16.10.2018 – wir danken!
Siehe auch:
- Was die Security darf. Artikel von Christine Tibroni vom 05.10.2018 bei der Allgemeinen Zeitung online
- Siehe am 19. September 2018 Ähnliches: Die Stadt Gladbach verteidigt den Einsatz von privaten Sicherheitsdienst gegenüber Vorwürfen von Amtsanmaßung und Willkür
- Städteübergreifend unser Dossier: „public private security“: Sicherheitsdienst unterstützt die Stadt (nicht nur bei Corona-Kontrollen)