Bundesarbeitsminister erlässt zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsbeschäftigte an Flughäfen zum 1. Juni 2021

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019„Wir begrüßen, dass Teile des bundesweiten Tarifvertrages der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen von Bundesarbeitsminister Heil als zwingende Arbeitsbedingungen nach dem Entsendegesetz verordnet wurden und ab 1. Juni 2021 in Kraft treten“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Damit gibt es in Kürze in dieser Branche niemanden mehr, der oder die einen Stundenlohn erhält, der unter 12,90 Euro liegt. (…) Im nächsten Schritt plane ver.di, den Manteltarifvertrag zu modernisieren. Die Luftverkehrswirtschaft ist durch die Pandemie schwer angeschlagen. Das trifft vor allem auch die Beschäftigten in den Luftsicherheitsunternehmen. In Anbetracht der niedrigen Passagierzahlen ist die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen kein leichtes Unterfangen, da weiterhin zahlreiche Arbeitsplätze in diesem Tätigkeitsfeld bedroht und Personalabbau auch in der Fluggastkontrolle zu befürchten sind. „Die Brücke durch die bestehenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird weiter benötigt. Gerade in den Unternehmen der Sicherheitskontrolle brauchen die Beschäftigten weiterhin die Regelung, bis zu 87 Prozent ihrer letzten Einkommen zu erhalten…“ ver.di-Pressemitteilung vom 27. Mai 2021 externer Link

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