Wirecard-Beschäftigte fordern Betriebsratswahlen

Dossier

Harte Zeiten erfordern starke Betriebsräte“Gleich in drei Gesellschaften planen die Beschäftigten von Wirecard Mitte August mit Unterstützung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Betriebsratswahlen einzuläuten. (…) Mitte August finden dann bei der Wirecard Bank AG, der Wirecard Service Technologies GmbH und der Wirecard Acceptance Technologies GmbH jeweils Wahlversammlungen statt, auf denen ein Wahlvorstand gewählt wird. „Dieser wird mit Unterstützung von ver.di möglichst schnell Betriebsratswahlen durchführen“, so Scholze. Denn solange die Firmen bestünden, könnten Wahlen abgehalten werden. „Der Betriebsrat kann dann im Verlauf etwaiger Betriebsschließungen Sozialpläne aufstellen und die Interessen der Beschäftigten vertreten“, erläuterte die Landesfachbereichsleiterin für Finanzdienstleistungen von ver.di-Bayern die Hintergründe für die Beschäftigteninitiative. Besondere Solidarität sollen Beschäftigte erfahren, die aus dem Ausland kommen und mit einer BlueCard bei Wirecard angestellt sind. Viele seien mit ihren Familien in Deutschland und in großer Sorge, wie es für sie weiterginge. (…) Bislang besaß – anders als bei den meisten anderen DAX-Konzernen – keine der Gesellschaften von Wirecard einen Betriebsrat. Getrieben durch die Sorge um ihre Zukunft haben sich die Beschäftigten nun an die Gewerkschaft gewandt. Der Zahlungsdienstleister ist durch einen Bilanzskandal mit den meisten Gesellschaften in die Insolvenz geraten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hochrangige Manager.“ ver.di- Pressemitteilung vom 06.08.2020 externer Link, siehe dazu:

  • Wirecard-Beschäftigte haben Betriebsräte gewählt – ver.di fordert konstruktiven Umgang mit den Interessen der Beschäftigten New
    “Vom 26. bis 30. Oktober 2020 haben die Beschäftigten bei Wirecard ihre Betriebsräte gewählt. Damit sind nun alle Betriebsräte handlungsfähig und die Beschäftigten haben eine Interessensvertretung. Betroffen sind folgende Unternehmen der Wirecard-Gruppe: Wirecard AG, Wirecard Bank AG, Wirecard Technologies GmbH, Wirecard Acceptance Technologies GmbH, Wirecard Issuing Technologies GmbH, Wirecard Service Technologies GmbH, Wirecard Global Sales GmbH. Die Wahlen konnten trotz einiger Hindernisse während des Wahlprozesses weitgehend reibungslos durchgeführt werden, was insbesondere auf das Engagement der Wahlvorstände zurückzuführen ist. „Unter diesen widrigen Bedingungen eine Wahl durchzuführen, ist sehr viel Arbeit und benötigt großes Durchhaltevermögen. Das verdient unseren vollen Respekt und Anerkennung“, so Kevin Voß, zuständig für den Bereich Fintechs und Digitalbanken bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die gewählten Betriebsräte nehmen nun umgehend ihre Arbeit auf und werden ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Verhandlungen zu beeinflussen und einen Sozialplan sowie soziale Kriterien bei weiteren Entlassungen sicherzustellen. Es ist wahrscheinlich, dass weitere Unternehmen der Wirecard-Gruppe ganz oder in Teilen an neue Eigentümer übergehen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 03.11.2020 externer Link
  • 12 Kündigungsversuche von Wahlvorstandsmitgliedern gescheitert – Betriebsratswahlen Ende Oktober 
    „… In 15 Fällen haben die Kündigungen oder Freistellungen gewählte Wahlvorstände und mindestens eine schwangere Mitarbeiterin betroffen. In 12 Fällen konnte Verdi bereits die Rücknahme der Kündigungen erreichen. Bei der schwangeren Mitarbeiterin sei zwar die Kündigung zurückgezogen worden, sie sei aber weiterhin freigestellt. In den drei weiteren Fällen weigert sich der Insolvenzverwalter die Kündigungen zurück zu ziehen, da er davon ausgeht, dass die Kündigungen bereits vor der Wahlversammlung zugestellt wurden und der besondere Kündigungsschutz nicht greift. Verdi kündigte daraufhin an Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Außerdem geht die Gewerkschaft davon aus, dass der Insolvenzverwalter für die Kündigungen keinen Sozialplan erarbeitet und beachtet hat und die Kündigungen auch aus diesem Grund nicht rechtmäßig sind. Die sieben Wahlvorstände bereiten nun für den 26.10.2020 bei der Wirecard Global Sales GmbH und der Wirecard Service Technologies GmbH, für den 27.10.2020 bei der Wirecard Acceptance Technologies GmbH und der Wirecard Technologies GmbH und für den 29.10.2020 bei der Wirecard AG, der Wirecard Bank AG und der Wirecard Issuing Technologies GmbH die Betriebsratswahlen vor…“ Aus den Frontberichten 11/2020 von Kevin Hoffmann vom 9. Oktober 2020 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • [Kündigungswelle bei Wirecard trifft auch Initiatoren der Betriebsratswahlen] Gewerkschaft Ver.di kündigt Klagen gegen Wirecard an 
    “… In der Aschheimer Wirecard-Zentrale herrscht inzwischen ein Insolvenzverwalter, aber die chaotischen Zustände halten offenbar an. Jüngstes Beispiel: Bei der großen Entlassungswelle, die Insolvenzverwalter Michael Jaffé ankündigt hat, erhielten auch mehrere gewählte Wahlvorstände und mindestens eine schwangere Frau eine Kündigung. Die Initiatoren von Betriebsratswahlen und Frauen in der Schwangerschaft haben einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Laut der Gewerkschaft Verdi handelte es sich ursprünglich um 18 strittige Fälle. Die Gewerkschaft habe in der vergangenen Woche gegenüber Vertretern des Insolvenzverwalters protestiert, woraufhin „in zwölf Fällen die Kündigungen oder Freistellungen rückgängig gemacht“ wurden, sagt Gregor Völkl von Verdi. Ein Sprecher von Jaffé bestätigt die Vorfälle. „Den Kündigungen lagen die aus der Personalabteilung der insolventen Unternehmen übermittelten Mitarbeiterdaten zugrunde“, teilt er schriftlich mit. Erst später „wurde festgestellt, dass in den Daten des Unternehmen für manche gekündigte Mitarbeiter*innen eine Schwangerschaft bzw. die Mitgliedschaft im Wahlvorstand nicht berücksichtigt worden war“, heißt es weiter. Selbstverständlich halte der Insolvenzverwalter nicht an den Kündigungen fest. Doch in insgesamt sechs Fällen kam es nicht zu einer Einigung, wie die Gewerkschaft Verdi gegenüber Finance Forward mitteilt. Bei einer Schwangeren wurde etwa die Kündigung zurückgezogen, sie sei aber weiterhin freigestellt, heißt es. Für die betroffenen Mitarbeiter werde die Gewerkschaft nun vor das Arbeitsgericht ziehen, kündigte Völkl an. „Wir sind der Überzeugung, dass es keinen Sozialplan gab und die Kündigungen deswegen nicht rechtmäßig waren“, so der Gewerkschaftssekretär weiter. In einem Sozialplan wird zum Beispiel die Länge der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.“ Artikel von Casper Tobias Schlenk vom 15.09.2020 bei Capital online externer Link
  • Kündigungswelle bei Wirecard trifft auch Initiatoren der Betriebsratswahlen – ver.di beantragt Aufnahme in den Gläubigerausschuss
    “Die durch den Insolvenzverwalter der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, angekündigten und inzwischen ausgesprochenen Kündigungen betreffen auch Initiatorinnen und Initiatoren der inzwischen angelaufenen Betriebsratswahlen. „Nicht nur Wahlvorstände, sondern auch Schwangere und in Mutterschutz befindliche Mitarbeiterinnen sowie Menschen mit Behinderungen haben Kündigungsschreiben erhalten, obwohl sie alle unter besonderem Kündigungsschutz stehen. Für uns ist daher nicht erkennbar, dass hier auch nur der Versuch einer Sozialauswahl gemacht wurde“, so der vor Ort für die Beschäftigten bei Wirecard zuständige Gewerkschaftssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Gregor Völkl. Die Kündigungsschreiben seien teilweise auf den 25. August 2020 datiert. An diesem Tag fanden drei von insgesamt sieben Wahlversammlungen in den Tochtergesellschaften der Wirecard AG statt. Vor den tatsächlichen Kündigungen durch den Insolvenzverwalter hatte ein Großteil der betroffenen Angestellten am Vorabend der Wahlversammlungen noch eine E-Mail erhalten, in der sie über die unwiderrufliche Freistellung informiert wurden. „Die Verunsicherung war entsprechend groß und deutlich spürbar“, berichtet Völkl, der bei der Durchführung der Wahlversammlungen persönlich vor Ort war. „Abgesehen von der Missachtung des Kündigungsschutzgesetzes, liegt die Vermutung nahe, dass eine Beeinflussung der Betriebsratswahl zumindest in Kauf genommen wurde“, so der Gewerkschaftssekretär. „Wir fordern den Insolvenzverwalter Dr. Jaffé dazu auf, bei den besonders geschützten Kolleginnen und Kollegen, die ausgesprochenen Kündigungen wieder zurück zu nehmen“, so Völkl weiter. „Ansonsten steht allen Betroffenen der Weg einer Kündigungsschutzklage offen. Wir werden nicht zögern, diesen für unsere Mitglieder zu beschreiten, wenn von Seiten des Insolvenzverwalters keine zügige, entsprechende Rücknahme erfolgen sollte“, sagte der ver.di-Sekretär. Die Gewerkschaft ver.di hat zwischenzeitlich auch einen Antrag auf Aufnahme in den Gläubigerausschuss beantragt. „Die Vorgehensweise bei den Entlassungen zeigt uns, dass eine Vertretung der Interessen der Belegschaft, die ja ein auch einen Teil der Gläubiger darstellt, dringend notwendig ist“, so Völkl.“ ver.di Pressemitteilung vom 01.09.2020 externer Link

Siehe auch im LabourNet:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=178195
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