Allianz Versicherung setzt Umstrukturierung mit allen Mitteln durch: Betriebsräte klagen gegen Mobbing und anschliessende Kündigung

Spekulation mit Nahrungsmitteln: Allianz zockt weiter mit NahrungBei Versicherungen muss vor allem eins abgesichert sein: der Profit des Unternehmens. Dazu ist jedes Mittel recht. Das zeigt die Klage eines Außendienstangestellten der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, welche am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Berlin verhandelt wurde. Der Kläger fordert zum einen Schadensersatz wegen Mobbing durch Vorgesetzte. Zum anderen besteht er auf die Zurücknahme der Abmahnungen, welche im Anschluss an seine Wahl zum Ersatzmitglied für den Betriebsrat 2018 ausgesprochen wurden. In der mehr als 20seitigen Klageschrift werden zahlreiche systematische Schikanen, Herabwürdigungen und Einschüchterungen des Klägers durch Vorgesetzte dargelegt und unter Beweis gestellt, heißt es in der Pressemitteilung des Rechtsanwalts Eberhard Schultz…“ Artikel von Susanne Kötter in der jungen Welt vom 10.10.2018 externer Link und mehr daraus/dazu:

  • [Offener Brief des Betriebsrats von Allianz Re] Eiszeit bei der Allianz New
    Bei der Rückversicherungs-Einheit Allianz Re gibt es seit Jahren Krach zwischen Betriebsrat und Chefs. Jetzt hat der Disput eine neue Stufe erreicht: Die Arbeitnehmervertreter beschweren sich in einem offenen Brief bei Konzernchef Oliver Bäte und erheben schwere Vorwürfe.
    Behindert die Allianz-Konzernholding Allianz SE unter Oliver Bäte die Arbeit von Betriebsräten? Werden Betriebsversammlungen gestört? Haben hochrangige Allianz-Manager tatsächlich versucht, Handgreiflichkeiten mit Betriebsratsmitgliedern zu provozieren, um das als Grund für fristlose Kündigungen zu nutzen? Das behauptet zumindest der Betriebsrat des hauseigenen Rückversicherers, der Allianz Re. Die Allianz Re ist kein eigenes Unternehmen, sondern Teil der Holding Allianz SE. Die Einheit hat aber einen eigenen Betriebsrat. Die Arbeitnehmervertreter haben ihre Vorwürfe in einem achtseitigen offenen Brief an Bäte zusammengefasst, der für alle Mitarbeitenden im Intranet zugänglich ist. (…) Die Betriebsräte haben eine Erklärung für das Vorgehen des Chefs: „Per E-Mail ist unwidersprochen dokumentiert und bestätigt, dass der CEO der Allianz SE Re durch sein Verhalten Handgreiflichkeiten provozieren wollte mit dem Ziel, Betriebsräten fristlos kündigen zu können.“ Tewes-Kampelmann sei mit dieser Aussage mündlich vor Zeugen konfrontiert worden. Der Chef habe grinsend erwidert, er habe den Betriebsrat nicht berührt. Der Betriebsrat will für die nächste Betriebsversammlung einen Sicherheitsdienst beauftragen oder um Polizeischutz bitten. (…)
    Der Konzern soll bei der Wahl Anfang des Jahres eine andere Liste favorisiert und ihr Hilfestellung gegeben haben, behauptet der Betriebsrat in seinem Brief. Konzernchef Bäte rief vor der Wahl die Belegschaft auf, zu wählen. „Es ist sehr wichtig, dass Sie die Personen wählen, die wirklich mit uns zusammenarbeiten, um dieses Unternehmen besser zu machen.“ Im Unternehmen wurde das als Versuch gesehen, bestimmte Kandidaten zu fördern, die möglicherweise pflegeleichter gewesen wären als die aktuelle Arbeitnehmervertretung. Doch Wohlmut hat Unterstützung in der Belegschaft und wurde erneut zur Betriebsratsvorsitzenden gewählt. (…)
    Beide Seiten führen zahlreiche Arbeitsgerichtsprozesse gegeneinander. Das Unternehmen kommuniziere fast nur noch über Anwaltskanzleien mit den Arbeitnehmervertretern, behaupten die Arbeitnehmervertreter. Betriebsratsmitglieder beklagen sich, bei Gehaltsanpassungen nicht angemessen berücksichtigt worden zu sein. Das Gremium wiederum blockiere Stellenbesetzungen, heißt es in der Umgebung der Geschäftsleitung. Das gefährde das Geschäft und die Gesundheit von Mitarbeitern, die überarbeitet seien. Tewes-Kampelmann hat die Probleme von seinem Vorgänger Amer Ahmed geerbt, der das Unternehmen Ende April 2021 verlassen hat und im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als eher schwierig galt. Offenbar hat der Chefwechsel aber nichts Grundlegendes geändert – möglicherweise auch, weil Tewes-Kampelmann schon früher Mitglied der Geschäftsleitung und damit an den langjährigen Auseinandersetzungen beteiligt war…“ Artikel von Herbert Fromme vom 25. September 2022 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Klage wegen Mobbing: Ex-Betriebsrätin scheitert vor Gericht 
    Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage einer Ex-Allianz-Betriebsrätin abgewiesen. Schikanen am Arbeitsplatz sind schwer zu beweisen. 80.000 Euro Schmerzensgeld hatte Elke S. wegen Mobbings durch Vorgesetzte gefordert, dazu Schadenersatz – am Dienstag wurde der Fall der ehemaligen Verkaufsleiterin beim Versicherungskonzern Allianz vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt. S. hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Die Rede war von systematischen Einschüchterungen und Anfeindungen, Erniedrigungen, Beleidigungen sowie Entwürdigungen. Dies habe zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und schließlich zu einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung geführt. Mittlerweile befindet sich S. im Vorruhestand. Bereits im Juni 2015 hatte der Fall das Arbeitsgericht beschäftigt. Die frühere Betriebsrätin bei der Allianz sah sich jedoch damals aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Prozess weiterzuführen. Das Verfahren wurde auf Eis gelegt, eine außergerichtliche Einigung scheiterte, die Klägerin nahm die Ruhestandsregelung in Anspruch. Rund vier Jahre später beschloss S. dann, die Klage weiterzuführen: „Das Mobbing hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagte ihr Anwalt (…) Das Arbeitsgericht wies die Klage am Dienstag ab. Mobbing-Klagen sind für die Kläger*innenseite nicht einfach, weil diese darlegungs- und beweispflichtig ist. Übersetzt heißt das: Alle Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen und Erniedrigungen müssen genau geschildert werden. (…) Elke S. sagte vor Gericht, dass sie von sich aus auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen würde, falls nötig: „Die Mobbing-Verursacher sollen zur Rechenschaft gezogen werden.“ Ihr Anwalt möchte auf die Begründung des Gerichts warten, das Urteil prüfen und dann weitere Schritte gehen. Er geht davon aus, dass gute Chancen für eine Berufung bestehen, wie er der taz mitteilte. In dem Fall geht es dann in der zweiten Instanz vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.“ Artikel von Gabriel Rinaldi vom 27.8.2019 in der taz online externer Link
  • Weiter im Artikel von Susanne Kötter in der jungen Welt vom 10.10.2018 externer Link: „… Begonnen hätten die Probleme mit den Umstrukturierungen im Konzern im Jahr 2008, sagten die drei Außendienstangestellten im Gespräch mit jW. Damit einher ging ein drastischer Stellenabbau, der noch nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2010 seien Betriebsratswahlen manipuliert worden. Nach erfolgreicher Anfechtung und Neuwahl wurde Doreen Köhler (Name geändert, Red.) Betriebsrätin. Sie riet den Kollegen, die neuen Verträge, welche mit den Umstrukturierungen einhergingen und eine Lohnsenkung von 20 Prozent vorsahen, nicht zu unterschreiben. Aus dem Vertriebsgebiet Nord-Ost, so die jetzt ehemalige Betriebsrätin gegenüber jW, seien bundesweit die meisten Klagen gegen diese Lohnsenkungen eingegangen. (…) Der Außendienstangestellte, dessen Klage am Dienstag verhandelt wurde, ist ungewollt freigestellt. Inzwischen habe der Mandant nicht nur die Serie von Abmahnungen erhalten. Kurz nach Einreichen der Mobbingklage erreichte ihn zunächst eine »fristlose« und schließlich eine »fristgemäße« Kündigung. Gegen beide Maßnahmen ist bereits Klage eingereicht worden, heißt es in der Pressemitteilung des Rechtsanwalts. Der nächste Termin vor dem Arbeitsgericht, um diese Angelegenheit zu verhandeln, ist bereits anberaumt: für den 13. November, 10.30 Uhr….“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=138455
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