Streikrecht: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesverkehrsminister fordert Gesetzesverschärfungen

Lufthansa: UFO streikt weiter - wir danken Findus!Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in einer Stellungnahme neue Streikregeln im Verkehrswesen angemahnt. Eine wesentliche Ursache der zunehmenden Streikhäufigkeit sei „die wachsende Zahl von Spartengewerkschaften, die durch einen besonders hohen Organisationsgrad der für die Leistungserbringung unverzichtbaren Spezialisten gekennzeichnet“ seien. Die deutsche Politik scheine sich des Problems allmählich bewusst zu werden, konstatieren die Forscher und weisen auf das Tarifeinheitsgesetz hin. Damit könne aber „dem Problem der zunehmenden Streikhäufigkeit im Verkehrswesen“ nicht wirksam begegnet werden… Siehe die Zusammenfassung der Forderungen, die Stellungnahme selbst und einen (ersten) Kommentar:

Streikrecht: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesverkehrsminister
fordert Gesetzesverschärfungen

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in einer Stellungnahme neue Streikregeln im Verkehrswesen angemahnt. Eine wesentliche Ursache der zunehmenden Streikhäufigkeit sei „die wachsende Zahl von Spartengewerkschaften, die durch einen besonders hohen Organisationsgrad der für die Leistungserbringung unverzichtbaren Spezialisten gekennzeichnet“ seien. Die 15-köpfige Professorenriege nennt in diesem Zusammenhang neben etablierten, tariffähigen Gewerkschaften (GdF, UFO) auch Arbeitnehmervereinigungen, die noch gar keine eigenständigen Tarifverträge abgeschlossen haben („Technik Gewerkschaft Luftfahrt“, „Arbeitnehmergewerkschaft im Luftverkehr“, „Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft“). Die deutsche Politik scheine sich des Problems allmählich bewusst zu werden, konstatieren die Forscher und weisen auf das Tarifeinheitsgesetz hin. Damit könne aber „dem Problem der zunehmenden Streikhäufigkeit im Verkehrswesen“ nicht wirksam begegnet werden. „Das Prinzip der Tarifeinheit selbst beinhaltet (…) keine Regularien für das Führen von Arbeitskämpfen. Insbesondere enthält es keine Einschränkungen dergestalt, dass Streiks unter konkreten Randbedingungen nicht zulässig wären oder anderen als den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen unterlägen. Die Wiedereinführung der Tarifeinheit stellt somit keine hinreichende Voraussetzung zur Lösung des hier diskutierten Problems dar“, schreibt das Beratergremium in seiner Stellungnahme.

Aus dem Vergleich der arbeitskampf- und tarifvertragsrechtlichen Regelungen anderer Länder mit dem deutschen Status quo hat der Beirat daher folgende Empfehlungen zur Änderung des Streikrechts formuliert:

  • Streiks im Verkehrswesen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie so rechtzeitig angekündigt werden, dass das bestreikte Unternehmen einen Ersatzfahrplan aufstellen kann und die Kunden entsprechend reagieren können. Die Ankündigungsdauer sollte je nach Verkehrsmittel variieren – etwa zwei Tage für den innerstädtischen Nahverkehr und zwei Wochen für Interkontinentalflüge.
  • Weiterhin fordert der Beirat „klare gesetzliche Vorgaben zur Gewährleistung einer angemessenen Mindestversorgung der Nachfrager im Streikfall“. Dies dürfe nicht, wie derzeit üblich, nach ständiger Rechtsprechung des BAG ausschließlich den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben. Unterworfen seien sie „bislang lediglich dem in der bundesdeutschen Praxis kaum justiziablen Prinzip der Verhältnismäßigkeit, demzufolge die durch den Arbeitskampf betroffenen Bürger in ihren eigenen Grundrechten nicht über Gebühr eingeschränkt“. Stattdessen müsse der Gesetzgeber seine hoheitliche Aufgabe zur Sicherstellung der grundsätzlichen Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens wahrnehmen.
  • Vor der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen sollte der Gesetzgeber die Tarifparteien „grundsätzlich zur Durchführung eines Schiedsverfahrens unter Leitung eines unabhängigen und dem Gemeinwohl verpflichteten Schlichters beim Scheitern der Tarifverhandlungen verpflichten. Bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens sollte unbedingt Friedenspflicht herrschen“.
  • Schließlich empfiehlt der Beirat, die für den Flugverkehr geltende EU-Verordnung 261/2004 zu ändern: Die rechtliche Einordnung von Streiks als „höhere Gewalt“ sei für den Bereich der Beförderungsdienstleistungen unangemessen und verschiebe einen bedeutenden Teil der Streikkosten auf die Kunden. „Streik ist jedoch keine höhere Gewalt, sondern die Entscheidung von Wirtschaftssubjekten im Arbeitskampf. Eine dem entsprechende Änderung der Verordnung, verbunden mit einer Ausweitung der Kundenrechte hinsichtlich von Schadenersatz, Stornierung und Umbuchung würde die Streikkosten bei den am Arbeitskampf nicht beteiligten Kunden reduzieren“.

Siehe dazu:

  • Streiks und die Zuverlässigkeit der Verkehrsbedienung
    Mit der Privatisierung und der Aufhebung des Prinzips der Tarifeinheit haben die Arbeitskämpfe im Verkehrswesen stark zugenommen. Die Zuverlässigkeit der Verkehrsbedienung ist gefährdet und unbeteiligte Dritte haben oft das Nachsehen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Stellungnahme vorgelegt, die Empfehlungen ausspricht, wie das Streikrecht im Verkehrswesen neu geregelt werden kann…“ Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats in der wirtschaftspolitischen Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ 2/2016 externer Link
  • Zu dem Beitrag gibt es einen interessanten Kommentar von Thomas Sauer, Bielefeld, vom 15.02.2016: „Das ist der erste Schritt der Aushöhlung des Streikrechts und kann dann später ausgeweitet werden, auch wenn es erst mal nur eine Branche betrifft. Die Professoren müssten eigentlich die Ursachen der erhöhten Streikbereitschaft von Lokführeren, Erziehern und anderen Beschäftigten im tertiären Sektor kennen.
    Mir hat man auf der Uni beigebracht, dass in diesem Wirtschaftsektoren der technische Fortschritt regelmäßig hinter dem Produktionssektor liegt. Das kann man auch heute noch weitgehend nachvollziehen. Die Folgen sind geringere Profite und damit kann tendenziell weniger an die Beschäftigten gezahlt werden. Die Politik ist hier eigentlich gefordert, dass diese Menschen auch an der Wohlstandssteigerung in der Gesellschaft einen gerechten Anteil erhält. Das tut sie nicht…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=93437
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