- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Beharrlichkeit führt zum Erfolg!
„(…) GDL und DB haben sich auf umfassende Regelungen zum besonderen Schutz bei Fahrdienstuntauglichkeit von Lokomotivführern geeinigt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. So erhalten Lokomotivführer erstmalig die freie Entscheidungsmöglichkeit, im Falle von Fahrdienstuntauglichkeit mittels Abfindung den Konzern verlassen zu können und sich beruflich neu zu orientieren. Unabhängig davon können sie auch die von der DB angebotenen Arbeitsplätze annehmen. Damit ist ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss gefunden und die individuelle Entscheidung unserer Lokomotivführer in den Vordergrund gerückt. Die Tarifvertragsparteien einigten sich auch auf den weiteren Ausbau der ortsnahen Vermittlung für Lokomotivführer, deren Fahrdienstuntauglichkeit etwa auf Traumatisierung oder einem Arbeitsunfall beruht. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Tarifkommission für die DB-Tarifverträge. Stimmt diese zu, tritt der „Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit“ am 1. April 2014 in Kraft.“ Pressemitteilung der GDL vom21.03.2014