Grabsteine vorerst weiter aus Kinderhand

grabsteine kinderarbeit„Produkte, für die Kinder bei der Herstellung ausgebeutet wurden, sind in Deutschland nicht erlaubt. Doch es ist schwierig, Kinderarbeit tatsächlich zu verbannen, wie ein Rechtsstreit um Grabmale zeigt. Die Bundesrepublik hat die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, mit der ausbeuterische Kinderarbeit verhindert werden soll. Kommunen geraten allerdings in juristisch schwieriges Fahrwasser, wenn sie die Konvention für ihre Friedhofssatzungen umsetzen wollen. Das zeigt eine aktuelle Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht.“ Artikel von Sven Eichstädt im Neues Deutschland vom 17.10.2013 externer Link

Siehe dazu:

  • Keine Ruhe auf dem Totenacker
    „Die Richter am Bundesverwaltungsgericht haben die Nürnberger Friedhofsordnung gekippt. Sie sah vor, dass auf den Totenäckern der Frankenmetropole keine Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die von Kinderhänden geformt wurden. Wer soll das überprüfen, fragten die Richter und urteilten, dass eine Zertifizierungsstelle her muss, damit die Friedhofsordnung in der gewünschten Form Bestand haben kann. Viele Gemeinden haben auf den Richterspruch gewartet, bevor sie ihre Friedhofsordnungen ändern, andere werden nun die Änderungen rückgängig machen müssen. Das gestrige Urteil ist ein zweischneidiges…“ Kommentar von Jörg Meyer über das Gerichtsurteil zu Grabsteinen aus Kinderarbeit im Neues Deutschland vom 17.10.2013 externer Link
  • Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit in städtischer Friedhofssatzung nur aufgrund gesetzlicher Regelung
    „(…) Die angegriffene Satzungsbestimmung schränkt jedoch die Berufsausübung von Steinmetzen ein. Die Verwendung von Grabmalen auszuschließen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, ist ein verfassungsrechtlich legitimer Zweck. Den Steinmetzen den dahingehenden Nachweis aufzubürden, beeinträchtigt deren Berufsausübungsfreiheit unzumutbar, solange nicht zugleich bestimmt wird, wie dieser Nachweis geführt werden kann…Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.10.2013 externer Link
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