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Vereinbarung zur Kurzarbeit gekündigt?
Quelle: Meldung auf der Seite von Rainer Einenkel vom 12. August 2012
„Der Opel-Vorstand hat am 30. Juli 2012 dem Betriebsrat die außerordentliche Kündigung der GBR-Vereinbarung zur Arbeitszeitverkürzung mitgeteilt. Damit wäre auch die zusätzliche Zahlung von 12.5% zum Kurzarbeitergeld betroffen. Diese Zahlung würde entfallen oder müßte neu verhandelt werden. Der Bochumer Betriebsrat hat unverzüglich die IG Metall und unseren Rechtsanwalt Dr. Frakn Lorenz zur Prüfung dieser Kündigung und über mögliche Auswirkungen für die Bochumer Belegschaft eingeschaltet. Über alle weiteren Schritte werden wir sofort informieren. (1. August 2012) Am 3. August hat die Bochumer Werksleitung die Bochumer Vereinbarung zur Kurzarbeit gekündigt. Damit würde auch für Bochum der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld entfallen. Als Begründung wurde auf die Kündigung der GBR-Vereinbarung verwiesen. Außerdem ist Bochum der einzige Standort mit einer zusätzlichen Kurzarbeiterregelung und nur Bochum würde sich gegen die Kündigung wehren, heißt es. Das ist natürlich Unsinn. Auch die anderen Standorte haben die Kündigung nicht akzeptiert und werden entsprechende Schritte klären. Zusätzlich wurde erklärt, dass bald in Rüsselsheim und Eisenach Kurzarbeit notwendig sei und aufgrund der prekären finanziellen Lage bei Opel der Zuschuss nicht mehr finanziert werden kann.“