Caterpilar Lünen: Ist Kritik am Geschäftsführer „beleidigend“?

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigtDas Arbeitsgericht Dortmund hat gestern die Klage einer Kollegin gegen eine Abmahnung durch Caterpillar in Lünen abgewiesen. Sie folgte damit der Geschäftsführung von Caterpillar, die einen Redebeitrag der Kollegin auf der Belegschaftsversammlung als „beleidigend“ und „Störung des Betriebsfriedens“ bewertet hatte. Was war geschehen? Geschäftsführer Johan Masse hatte behauptet, in der Produktion gebe es keine Qualitätsprobleme. Das kritisierte die Kollegin und schlussfolgerte, dass der Geschäftsführer entweder keine Ahnung hat und damit unfähig ist, oder die Unwahrheit sagt. Infolge entstand einige Unruhe. Die Geschäftsführung macht dafür die Kollegin verantwortlich. Sie sah in ihrem Verhalten eine „arbeitsvertragliche Pflichtverletzung“ – verbunden mit der Drohung, sie bei Wiederholung zu kündigen. (…) Die Kollegin wird gegen das Urteil Revision einlegen. „Das erwarten meine Kolleginnen und Kollegen. Sie sagen, ‚das ist ein Urteil gegen uns alle!‘““ Meldung vom 22.02.2019 bei Rote-Fahne-News externer Link

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