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Die 02.2019-Ausgabe der Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: Nachtschichtzuschlag muss gleich sein!
Darin: „Das Bremer Landesarbeitsgericht hat einem Daimler-Mitarbeiter Recht gegeben. Er hatte gegen unterschiedlich hohe Schichtzulagen geklagt. Das Bremer Landesarbeitsgericht hat am Mittwochmorgen einem Bremer Mercedes-Kollegen Recht gegeben, der wegen unterschiedlicher Schichtzulagen geklagt hatte. Der Kollege arbeitet in der Dauernachtschicht. Dafür erhält er einen Schichtzuschlag von 15 Prozent auf seinen Lohn. Der Tarifvertrag unterscheidet aber, dass wer unregelmäßig in der Nacht arbeitet 50% Zuschlag erhält. Das Landesarbeitsgericht hat diese Ungleichbehandlung in einem kurzen Prozess von nur wenigen Minuten für nicht rechtens erklärt. (…) Dieser Prozess wurde mit Unterstützung der IG Metall Bremen initiiert. Gilt erst einmal auch nur dort. Dieses Urteil wird weit über Daimler hinaus Auswirkungen haben, da diese Unterscheidung in allen uns bekannten Manteltarifverträgen verwendet worden ist. Klar ist auch, dass es kein Ruhmesblatt für die Gewerkschaften ist und die Glaub-würdigkeit in Frage stellt bei der Aussage Gleiche Arbeit – gleicher Lohn. Andererseits sind wir in diesem freien Unternehmerland auch nicht verwundert, wenn unsere Bosse als erste Reaktion auf das Urteil mit Verlagerung ins Ausland drohen. (…) Doch alzu große Sorgen brauchen wir uns nicht zu machen. Die IG Metall und auch alle anderen Gewerkschaften sehen im Abbau unserer Rechte Arbeitsplatzsicherung. Daher ist auch nicht anzunehmen, dass es allzu teuer für Daimler und alle anderen Unternehmen wird!...“ Siehe die 02.2019-Ausgabe der Alternative – siehe dazu das Dossier [Schichtzulagen] Ärger bei Daimler in Bremen über Tarifabschluss