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Kann es Gleichheit zwischen Ausgebeuteten und Ausbeutern geben?
„Vor Gericht sicher nicht. Den Beweis lieferte das Arbeitsgericht Bremen am 16. Februar. Die Klage von 30 Kollegen gegen die 761 Abmahnungen wegen des Streiks der Nachtschicht am 11./12.Dezember 2014 wurde abgewiesen. Welchen Standpunkt Daimler vor Gericht vertreten würde war klar. Welchen Standpunkt aber das Gericht einnehmen würde und ob es den Streik als berechtigt ansehen würde, darüber gab es wohl bei einigen Kollegen Illusionen…“ Flugblatt vom Februar 2016 , geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen