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Bericht über Lohndumping in Daimler-Werken: Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden
Dossier
- OLG Stuttgart zu SWR-Doku „Hungerlohn am Fließband“: Daimler kann Ausstrahlung nicht verhindern
„Der SWR darf seine Undercover-Doku weiterhin ausstrahlen, entschied das OLG Stuttgart am Mittwoch. Zwar sei das Material rechtswidrig erlangt, durch die Ausstrahlung aber grobe Missstände beim Autobauer aufgedeckt worden…“ Beitrag bei der Legal Tribune online vom 8. Juli 2015 zum Urteil des OLG Stuttgart (Az. 4 U 182/14) vom selben Tag . Aus dem Text: „… Die maßgeblichen Grundsätze ihrer Abwägung entnahmen die OLG-Richter dem sog. Wallraff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach ist eine Veröffentlichung rechtswidrig erlangten Materials ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Bedeutung des Gezeigten für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen nach sich ziehen muss. Nötig sei also, dass durch die Veröffentlichung ein erheblicher Missstand aufgedeckt wird, der die Ausstrahlung rechtfertigt. Diesen sahen die Richter darin, dass die Daimler AG Arbeitskräfte zu einem Lohn beschäftige, der weniger als halb so hoch sei, wie der Verdienst der Stamm- und Leiharbeitnehmer des Unternehmens…„
- Pressefreiheit: Klatsche für Daimler – Autokonzern scheitert mit Versuch, Verbreitung kritischer Undercoverreportage verbieten zu lassen
„Die Pressefreiheit endet nicht hinter Werkstoren. Das ist der Kern einer vom Landgericht Stuttgart am Donnerstag nachmittag verkündeten Entscheidung über eine Klage des Daimler-Konzerns gegen den Südwestrundfunk (SWR). Der Autobauer hatte damit versucht, die erneute Ausstrahlung der SWR-Reportage »Hungerlohn am Fließband« zu unterbinden (siehe jW vom 2. August). Diese hatte – unter anderem mit Hilfe heimlicher Filmaufnahmen– aufgedeckt, dass Beschäftigte von Werkvertragsfirmen in die Betriebsabläufe des Untertürkheimer Mercedes-Werks eingebunden waren und gesetzeswidrig direkte Anweisungen vom Stammpersonal erhielten…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 11. 10.2014 Aus dem Text: „(…) Die Konzernspitze will sich offenbar nicht damit abfinden, dass die Pressefreiheit auch auf ihrem Betriebsgelände gilt. Ein Sprecher kündigte an, man werde »notfalls bis zum Bundesgerichtshof und darüber hinaus gehen«… Ob der Konzern tatsächlich in die nächste Instanz geht – und damit dafür sorgt, dass die öffentliche Debatte über Lohndumping und prekäre Arbeit am Kochen gehalten wird –, wird sich zeigen.“
- Dicke Backen beim SWR
Daimler gegen den SWR – das erstaunt. Normalerweise sind sie nett zueinander, aber die Undercover-Reportage „Hungerlöhne am Fließband“ hat den Autokonzern erregt. Das ist verständlich, aber warum zeigt sich die Anstalt plötzlich so kämpferisch? Artikel von Josef-Oto Freudenreich auf Kontext-Wochenzeitung vom 06.08.2014 Aus dem Text: „(…) Ja, die “Hungerlöhne am Fließband” haben den Finger in die Wunde gelegt, sagt Karl Reif, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Daimler-Werk Untertürkheim. Er persönlich hatte die Klage von Daimler verurteilt und eine Rücknahme der Klage des Unternehmens gegen den SWR gefordert. Er wertete den Film als Beitrag, eine “überfällige gesellschaftlich Diskussion” in Gang zu setzen.
Und der Film hat auch in die Gewerkschaften hineingewirkt. Die Presse-Erklärung der IG Metall Baden-Württemberg ( “Journalismus darf und muss investigativ sein” ) hätte zwar schärfer sein können, moniert Reif, – aber immerhin.
Und die Kollegen berichten auch, dass bei den Betriebsratsfürsten auch ein “Umdenken” stattgefunden habe, deren “Lieblingsthema” Leiharbeit ansonsten nicht ist…“
- SWR: Verwendung der Aufnahmen bei Daimler ist rechtens – Gerichtsverfahren über SWR-Reportage zu Werkverträgen
„Der Südwestrundfunk (SWR) sieht sich durch den Verlauf der Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart am heutigen Donnerstag, 31. Juli 2014, in seiner Auffassung bestätigt, dass der Beitrag „Hungerlohn am Fließband“ und dessen Ausstrahlung rechtmäßig ist. Die Daimler AG hat eine Unterlassungsklage gegen den SWR erhoben, damit der SWR das darin benutzte heimlich gedrehte Material nicht mehr verwenden darf. Dieser SWR-Film vom Mai 2013 hat gezeigt, dass der Autor des Beitrags vollständig in die Arbeitsabläufe im Werk der Daimler AG integriert war. Nach Überzeugung des SWR hat das Unternehmen damit gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Aufgedeckt hat dies SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte. Dabei zeigte sich, dass der Reporter teilweise die gleiche Tätigkeit ausführte wie die Stammbelegschaft, im gleichen Arbeitsabschnitt, am gleichen Band.
Der SWR ist der Überzeugung, dass die Verwendung dieser Aufnahmen rechtmäßig ist. Diese waren notwendig, um Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufzuzeigen. Der SWR hat sehr sorgfältig den Einsatz der Bildaufnahmen abgewogen und seine journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst genommen. Das weitreichende Echo auf den Film und die damit ausgelöste gesellschaftpolitische Diskussion zeigt, dass ein ganz überragendes Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit besteht.
Unabhängig von dem konkreten Fall ist dieses Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung für den SWR. Unternehmenssprecher Wolfgang Utz: „Es geht für den SWR nicht nur darum zu klären, ob wir bestimmte Aufnahmen wiederholen dürfen oder nicht. Es geht vielmehr um die Abwägung, was höher einzuschätzen ist: Das Hausrecht eines Unternehmens oder die Pressefreiheit. Geklärt werden muss damit auch, was mehr wiegt: Das Fotografier- und Filmverbot innerhalb eines Betriebsgeländes oder das Recht der Öffentlichkeit auf Aufdeckung von gesellschaftlichen Missständen. Oder ganz konkret: Ist das Filmen mit versteckter Kamera in solchen Fällen eine zulässige Rechercheform für Journalisten oder nicht? Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht diese Frage bejahen wird.“ Pressemitteilung des SWR vom 31.7.2014
- Daimler klagt gegen SWR
„Die Dokumentation „Hungerlohn am Fließband“ wurde im Mai 2013 auf ARD zur besten Sendezeit gezeigt. Der SWR Journalist Jürgen Rose filmte etwa zwei Wochen undercover im Daimler Werk Stuttgart Untertürkheim. Seine Recherchen zeigten, dass bei dem Nobelkarossenhersteller systematisch Tarifverträge mittels sogenannter Werkverträge umgangen werden. Die Dokumentation gab den Anstoß zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über prekäre Beschäftigung. Im Januar 2014 reichte die Daimler AG Klage vor dem Landgericht Stuttgart ein, mit dem Ziel ein erneutes Senden der Dokumentation zu verhindern. Am heutigen Donnerstag fand die erste Verhandlung in dem Verfahren statt. Rund 50 DaimlerarbeiterInnen und zahlreiche UnterstützerInnen demonstrierten vor dem Landgericht…“ Beitrag von Initiative Klassenkampf auf linksunten.indymedia vom 31.07.2014
- Daimler-Betriebsrat verurteilt Klage
„Im Streit zwischen Daimler und dem Südwestrundfunk (SWR) um eine Reportage zu Dumpinglöhnen schlägt sich ein Betriebsrat auf die Seite des Senders. »Ich erwarte vom Unternehmen, die Klage gegen den SWR zurückzunehmen«, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats im Stammwerk Untertürkheim, Karl Reif, am Donnerstag…“ Kurzmeldung in der jungen Welt vom 01.08.2014
- Prozess gegen den swr-Journalisten Jürgen Rose am 31. Juli 2014 im Stuttgarter Landgericht
„Wir, IG Metall-Vertrauensleute und Betriebsräte des Mercedes-Werkes Bremen, werden mit einer kleinen Delegation vor Ort sein, wenn es um den Prozess „Daimler gegen Pressefreiheit“ und „Daimler gegen die Wahrheit über Leiharbeit und Werkverträge“ geht. Das sind wir nicht nur dem Journalisten Jürgen Rose schuldig, sondern uns selbst, unseren Kollegen, unseren Kindern und der Gesellschaft. Wir halten daran fest: Leiharbeit ist nichts anderes als Zuhälterei. Die Zuhälter und ihre Nutznießer gehören vor Gericht, nicht diejenigen, die dieses Verbrechen anklagen. Unsere volle Solidarität gilt den wenige mutigen Journalisten, die noch über derartige gesellschaftlichen Skandale berichten. Auch wir werden weiterhin – im Betrieb und außerhalb – durch Wort und Tat unsere Meinung vertreten, dass Leiharbeit verboten gehört.“ Pressemitteilung vom 30. Juli 2014 von Bremer Daimler-Arbeitern zum Prozess gegen den swr-Journalisten Jürgen Rose am 31. Juli 2014 im Stuttgarter Landgericht (Julia Nanninga, Betriebsrätin; Jochen Kohrt, Betriebsrat; Gerhard Kupfer, ehem. Betriebsrat (im Namen von 25 IG Metall-Vertrauensleuten und Betriebsräten bei Daimler in Bremen))
- Streit um Undercover-Reportage: Daimler verklagt den SWR
„Es war ein schöner Coup für den Südwestrundfunk (SWR). Monatelang hatte der Fernsehreporter Jürgen Rose zu Dumpinglöhnen in der deutschen Wirtschaft recherchiert, gut zwei Wochen arbeitete er selbst für eine Logistikfirma im Untertürkheimer Mercedes-Werk – unerkannt und mit versteckter Kamera. Dann, zur besten Sendezeit um 20.15 Uhr, lief sein Beitrag im Mai 2013 in der ARD. Titel: „Hungerlohn am Fließband: Wie Tarife ausgehebelt werden.“ Hauptbotschaft: selbst für den „Nobelkarossenbauer“ Daimler seien neben der gut entlohnten Stammbelegschaft Menschen tätig, die so wenig verdienten, dass sie davon nicht leben könnten. (…) Nun aber schlägt Daimler zurück. Eine Viertelmillion Euro soll der SWR als Ordnungsgeld zahlen, wenn er die von Rose gedrehten Bilder noch einmal zeigt. Ersatzweise sei Ordnungshaft zu verhängen, „zu vollziehen an dem Intendanten“, also Peter Boudgoust. So fordert es der Autokonzern, vertreten durch den Vorstandschef Dieter Zetsche, in einer beim Landgericht Stuttgart eingereichten Klageschrift…“ Artikel von Andreas Müller vom 16.02.2014 in der Stuttgarter Zeitung online
- Nach ARD-Dokumentation: Daimler rüffelt Undercover-Reporter
„Daimler ist aufgebracht wegen einer Reportage über Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern bei Mercedes. Der Konzern weist die Kritik zurück und vermisst den „fairen und professionellen Umgang“ mit der Redaktion des SWR…“ Artikel vom 14.05.2013 im Handelsblatt online
- Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden
Sendung des SWR vom 13.05.2013 in der ARD Mediathek
- Nach Fernseh-Reportage Strafanzeige gegen Daimler-Chef Zetsche
„Eine ARD-Reportage über Leiharbeiter bei Daimler zieht weitere Kreise. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart liege eine Strafanzeige wegen des Vorwurfs der illegalen Arbeitnehmerüberlassung vor, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Mittwochabend…“ Meldung in der FAZ vom 15.05.2013
- Streit mit Betriebsrat: Daimler verteidigt Beschäftigung von Leiharbeitern
„Der Autohersteller kann es sich nach Angaben der Personalabteilung nicht leisten, alle Mitarbeiter nach Tarif zu bezahlen, und beschäftigt deshalb Leiharbeiter. Der Betriebsrat kritisiert diesen Trend…“ Agenturmeldung im Handelsblatt vom 31.05.2013
- Hungerlohn unterm Stern
„Daimler lässt sich den Bau seiner Autos vom Steuerzahler subventionieren. Ein Teil der Arbeiter am Fließband verdient so wenig, dass er Anspruch auf Hartz IV hat. Jetzt ist Christine Hohmann-Dennhardt gefragt, im Vorstand zuständig für „Integrität und Recht“.
Es war ein schwarzer Tag für Daimler-Boss Dieter Zetsche (60). Die ARD hatte zur besten Sendezeit enthüllt, dass bei Daimler in Stuttgart-Untertürkheim Hungerlöhne bezahlt werden. Der Trick: Scheinwerkverträge. Für die Programmiererin Christa Hourani (56) und den Techniker Georg Rapp (57) dagegen war dies ein guter Tag, weil das Thema damit endlich einer großen Öffentlichkeit bekannt wurde. Auch sie hatten als Werkvertragler ihre „Karriere“ bei Daimler begonnen. Seither kämpfen sie dagegen an. Meist vergeblich…“ Artikel von Hermann G. Abmayr in der Kontext:Wochenzeitung vom 29.05.2013
- Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden
„Drei Monate nachdem der Online-Händler Amazon wegen Missständen bei der Beschäftigung von Leiharbeitern in die öffentliche Diskussion geraten ist, wirft ein Film des SWR nun ein Licht auf die Werkverträge, die in der Industrie weit verbreitet sind…“ Artikel von Susanne Preuß in der FAZ vom 13.05.2013