EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung

[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des DigitalismusDie Europäische Kommission hat gestern (4.5.16) ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt. Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten und der Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten. Die Suche erfolgt dabei in zwei verschiedenen Verfahren. So können Bilder von Personen bei einer Kontrolle mit vorhandenen Personendaten abgeglichen werden, um die Identität zu verifizieren (das sogenannte 1:1 Verfahren). Möglich ist aber auch die Suche eines Gesichts im Gesamtbestand (1:n). (…) Ursprüngliches Ziel war der Abgleich von Asylgesuchen, um Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern zu verhindern. Mittlerweile wird die Datenbank von der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen verwaltet…Beitrag von Matthias Monroy vom 05. Mai 2016 bei Netzpolitik  externer Link, siehe dazu:

  • Prüm-Beschluss: Europäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem New
    Die Europäische Union erweitert die grenzüberschreitende Abfrage biometrischer Daten auf Gesichter. Suchläufe sollen mit Standbildern aus Überwachungskameras möglich sein. Mit Fingerabdrücken und DNA darf über das dezentrale System nur nach Einzelpersonen gesucht werden. Für Gesichtsbilder könnten auch Massenabfragen erlaubt werden. 2008 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den sogenannten EU-Prüm-Beschluss externer Link unterzeichnet. Mit dem Vertrag können Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen grenzüberschreitend DNA-Dateien, Fingerabdrucksysteme sowie Register mit Kraftfahrzeug- und Halterdaten abfragen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Prüm-Beschlusses hatte der Rat in Schlussfolgerungen externer Link vorgeschlagen, die Zusammenarbeit auf Gesichtsbilder auszuweiten. Für das anvisierte „Next generation Prüm“ externer Link (Prüm.ng) beauftragte die Kommission zunächst eine Machbarkeitsstudie bei dem Beratungsunternehmen Deloitte. Sie liegt seit Herbst vergangenen Jahres vor und wird in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen diskutiert, bleibt aber geheim. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat einen Bericht einer „Fokusgruppe Gesichtserkennung“ veröffentlicht externer Link , in dem zehn Kriminalämter auf Grundlage der Deloitte-Studie Rahmenbedingungen für den Abgleich von Gesichtern definieren. (…) Der Abgleich über das Prüm-System erfolgt mit Fotos, die nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei gespeichert sind. So kann in anderen Ländern abgefragt werden, ob die Person dort Straftaten begangen hat oder verurteilt wurde. Die Behörden können das System auch zur Identifizierung von Personen nutzen. So können beispielsweise Standbilder aus öffentlichen Überwachungskameras als Fahndungsfotos verwendet werden. Die Kriminalämter schlagen vor, dass die Mitgliedstaaten gesonderte Datenbanken mit Gesichtern unbekannter StraftäterInnen anlegen. (…) In seinen Schlussfolgerungen hatte der Rat angeregt, den Kreis der NutzerInnen der EU-Gesichtserkennung auf Europol zu erweitern. Dies beträfe biometrische Tatortspuren aus Drittstaaten. Die Polizeiagentur erhält etwa Fotos, Fingerabdrücke und DNA-Spuren von „ausländischen Kämpfern” aus den Vereinigten Staaten. Dabei handelt es sich um „Daten von Kriegsschauplätzen“, die das US-Militär im Irak oder in Syrien einsammelt. Europol speichert ähnliche Informationen von Behörden aus Westbalkan-Ländern. Zu den wohl weitgehendsten Neuerungen zählt der Vorschlag, den Austausch von Folgedaten im Prüm-System zu automatisieren…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 12.03.2020 bei Netzpolitik externer Link, siehe dazu auch: EU erwägt Verbot von Gesichtserkennung (?)
  • Europaweiter Abgleich von Gesichtsbildern: BKA sorgt für mehr Überwachung 
    Der europaweite Abgleich von Gesichtsbildern ist aus Sicht von Bürgerrechten und Datenschutz hochproblematisch. Länder wie Spanien könnten das System beispielsweise zur politischen Verfolgung nutzen. Ich erinnere auch daran, dass immer mehr Beamt/innen Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme haben und diese häufig missbraucht werden. Das wäre auch bei der EU-weiten Gesichtserkennung möglich“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko. Die Europäische Union will den Abgleich von Gesichtsbildern in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Hierzu wird der Vertrag von Prüm ausgebaut, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration regelt. Im Bereich der Biometrie sind die Prüm-Beschlüsse derzeit auf DNA-Daten und Fingerabdrücke beschränkt. Die EU-Kommission hat bei dem Dienstleister Deloitte eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Prüm-Systems in Auftrag gegeben, das als Zwischenergebnis die Erweiterung auf „neue Datenkategorien“ empfiehlt. Der Rat richtete zudem eine Expertengruppe zum europaweiten „Gesichtsbilddatenaustausch“ ein. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist an beiden Initiativen beteiligt. Andrej Hunko weiter: „Deutlich wird abermals, dass viele Facetten der europäischen Überwachung auf das BKA zurückgehen. Die Behörde bringt in der Ratsarbeitsgruppe ihre Erfahrungen mit dem eigenen Gesichtserkennungssystem ein. Damit werden seit 2008 mehrere Millionen Lichtbilder in der INPOL-Datei durchsucht. In der für alle Bundesländer zentral geführten Datenbank landen mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung auch Personen, die keine Straftat begangen haben. Das System wurde von der Hamburger Polizei in Ermittlungen nach dem G20-Gipfel genutzt. Eine hierfür angelegte Referenzdatei hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig erklärt...“ Pressemitteilung von Andrej Hunko vom 7. September 2019 externer Link mit Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko u.a. und der Fraktion DIE LINKE
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=97838
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