BKA-Gesetz verfassungswidrig
Dossier
„Am 20. April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das lange erwartete Urteil über zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Bundeskriminalamtsgesetz verkündet. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei eine Anzahl von Befugnissen des Bundeskriminalamts bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus für verfassungswidrig erklärt. Darunter sind unter anderem Vorschriften, mit denen das Bundeskriminalamt ermächtigt wurde, durch Telefonüberwachung, Observationen und den Einsatz von Wanzen und Trojanern auch heimlich in den Kontakt von Anwälten und Mandaten einzudringen…“ Pressemitteilung des RAV vom 20. April 2016 . Siehe dazu:
- Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz erneut in Teilen verfassungswidrig
„Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kassiert Teile des BKA-Gesetzes: Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Künftig darf das BKA auch nicht mehr heimlich bloße Kontaktpersonen überwachen.
Nancy Faeser (SPD) muss heute eine empfindliche Niederlage einstecken: Das BKA-Gesetz, für das sie sich bei der mündlichen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht im Dezember letzten Jahres vehement starkmachte, ist in Teilen verfassungswidrig . Das haben die Karlsruher Richter heute entschieden.
Das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes stammt noch von der schwarz-schwarz-roten Vorgängerregierung. Der vorher existierende Informationsverbund aller Polizeibehörden änderte sich dadurch von Grund auf: Die gesamte Informationsordnung des Bundeskriminalamts (BKA) wurde neu strukturiert, mit sehr weitreichenden neuen Speicherungen in der Verbunddatenbank INPOL, auf die neben der Bundespolizei und der Zollverwaltung alle Polizeibehörden für alle erdenklichen Auswertungszwecke zugreifen können. Eine massive und anwachsende Bevorratung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Terrorismusabwehr war die Folge. Einige wesentliche der neuen gesetzlichen Befugnisse zur Datenspeicherung sind mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar…“ Beitrag von Constanze vom 1.10.2024 bei Netzpolitik , siehe auch:- Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht streicht verfassungswidrige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts aus BKA-Gesetz und begrenzt INPOL
„Das Bundesverfassungsgericht gab heute in Teilen einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) statt. Das Gericht erklärt die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des BKA gegenüber bloßen Kontaktpersonen für verfassungswidrig, weil es darin einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht. Für die Speicherung und die Nutzung von Informationen in der polizeilichen Datenbank INPOL fordert Karlsruhe zudem klare Grenzen bei der Speicherungs-Schwelle. Die Entscheidung stärkt das Recht über die eigenen Daten zu bestimmen und ist zugleich eine Aufforderung an Landes- und Bundes-Gesetzgeber, neue Überwachungsbefugnisse ausreichend bestimmt und präzise zu formulieren…“ Pressemitteilung der GFF vom 1. Oktober 2024 - Und zur Aktualität das Dossier: Staatliches Hacken als neue BKA-Befugnis: Heimliche Wohnungsdurchsuchung mit Staatstrojaner, Biometrie, Big Data…
- Erfolg für die Freiheitsrechte nach GFF-Klage: Bundesverfassungsgericht streicht verfassungswidrige Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts aus BKA-Gesetz und begrenzt INPOL
- BKA-Gesetz: Bürgerrechtler:innen legen Verfassungsbeschwerde ein
„… Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Reform des Bundeskriminalamtes (BKA) eingelegt. Insbesondere wehren sich die Bürgerrechtler gegen die neuen und umfassenden Überwachungsbefugnisse, die das BKA im Zuge der Novellierung im Jahr 2017 erhalten hat. Dazu zählen etwa der Einsatz von Staatstrojanern oder weitreichende Datensammlungen über Menschen, gegen die bloß ein vager Anfangsverdacht besteht. „Nach der Neuregelung kann das BKA aus zu geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten“, sagt der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. Zudem könnte das BKA die so angehäuften personenbezogenen Daten „nahezu grenzenlos“ verarbeiten sowie die dabei genutzten Datenbanken zusammenführen. Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung erhobener Daten würde für das BKA schlicht aufgegeben. „Damit sind Tür und Tor geöffnet für eine Datenbank, die Daten über die meisten Menschen in Deutschland enthält – zeitlich unbefristet, nach unklaren Regeln und zu unklaren Zwecken“, sagt Buermeyer. „Ein solches Big-Brother-Gesetz kann das Bundesverfassungsgericht nicht billigen“…“ Mitteilung von Alexandra Ketterer vom 5. September 2019 bei Netzpolitik – die komplette anonymisierte GFF-Verfassungsbeschwerde steht bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfügung
- Bundeskriminalamt: Wie ein neues Gesetz das BKA mächtiger macht
„An diesem Freitag tritt das neue BKA-Gesetz in Kraft. Es gewährt der Bundesbehörde weitreichende neue Befugnisse. Das BKA ist für mehr Delikte zuständig. Zur Gefahrenabwehr müssen sich sogenannte Gefährder früher mehr gefallen lassen. Der Zugriff auf persönliche Daten wird leichter, weil mehrere Datensätze zu einem großen, durchsuchbaren Pool zusammengefasst werden. (…) Das BKA ist ein großer und stark wachsender Apparat geworden, die Zeichen in der Sicherheitspolitik stehen schon seit Jahren auf Internationalisierung, also auch auf mehr Macht für den Bund. Zu den derzeit 5500 Mitarbeitern sollen in diesem Jahr bis zu 1000 weitere hinzukommen. Das neue BKA-Gesetz, das an diesem Freitag in Kraft tritt, markiert in dieser Entwicklung die nächste Stufe. (…) Kennzeichnend für die beim BKA praktizierte Gefahrenabwehr ist, dass sich die BKA-Leute für gefährliche Personen interessieren, auch wenn diese noch nichts Konkretes planen, also schon sehr früh. Bei terroristischen Netzwerken ergibt dieser Ansatz Sinn, er ist zum Beispiel bei Mafiastrukturen auch lange erprobt. Eine „Vorverlagerung“ der Polizeiarbeit ist das Ergebnis, so fasst der Bayreuther Polizeirechtler Heinrich Amadeus Wolff die Neuerung zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesen Ansatz des BKA angesehen, bis es 2016 in einem Urteil verlangte, dass das BKA seine Einschätzungen zur potenziellen Gefährlichkeit einer Person jedenfalls mit Fakten begründen müsse. (…) Das neue BKA-Gesetz trägt dieser Ermahnung Rechnung, indem es für viele Maßnahmen ausdrücklich voraussetzt, dass „das individuelle Verhalten der betroffenen Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in einem übersehbaren Zeitraum eine terroristische Straftat begehen wird“. Das kann man freilich noch immer für recht vage halten…“ Artikel von Ronen Steinke vom 25. Mai 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online . Siehe dazu: Dossier: [Staatstrojaner] Gesetzentwurf sieht massenhaften Einbruch in Computer und Smartphones vor: Digitaler Polizeistaat
- Karlsruhe wird beim BKA-Gesetz ignoriert: Die Reform der Bestimmungen zum Bundeskriminalamt ist verfassungsrechtlich bedenklich
„Im April 2016 hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine schwere Niederlage erlitten. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig sei und überarbeitet werden müsse. Die Überwachungsmaßnahmen, welche die Koalition dem Bundeskriminalamt eingeräumt hatte, gingen zu weit. »Vorbeugend zur Abwehr schwerer Straftaten« wurde die Telefon- und Onlineüberwachung, das Installieren von Spähsoftware auf Computern und die verdeckte Überwachung von Wohnungen ermöglicht. Die Karlsruher Richter bemängelten unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung noch den Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Zudem wurde die oftmals fehlende richterliche Kontrolle beanstandet. Nun soll der Bundestag am Donnerstag die Reform des BKA-Gesetzes beschließen. De Maizière meinte kürzlich, er habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. (…) Allerdings haben Oppositionspolitiker und Experten erneut verfassungsrechtliche Bedenken…“ Beitrag von Aert van Riel bei neues Deutschland vom 27. April 2017
- ebenfalls beim RAV eine Übersicht über die wesentlichen verfassungsrechtlichen Bedenken zum BKA-Gesetz: http://www.rav.de/projekte/bka-gesetz/
- Reaktionen auf das Urteil zum BKA-Gesetz. Überblick von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 20. April 2016