Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen gesetzlich regeln. Nichtregierungsorganisationen stellen Gutachten und Gesetzentwurf vor
„Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte auch im Ausland achten. Ein heute (17.3.16) veröffentlichtes Gutachten von Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam enthält konkrete Empfehlungen, wie dies gesetzlich ausgestaltet werden kann. Im Mai entscheidet die Bundesregierung, wieviel Verantwortung Unternehmen für die Produktionsbedingungen in Drittländern übernehmen müssen. Dazu soll ein „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet werden. Kernstück des Gutachtens ist ein Gesetzentwurf, der in Deutschland ansässige Unternehmen erstmals verpflichten würde, wesentliche menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen vorzubeugen. Das Gutachten stützt sich dabei insbesondere auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu deren nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender Brandschutz in Textilfabriken, gesundheitsgefährdende Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung im Rohstoffabbau. Die Vorgaben des Gesetzes sollten durch staatliche Behörden überwacht und durchgesetzt werden…“ Gemeinsame Pressemitteilung von Amnesty International Deutschland, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam Deutschland vom 17. März. 2016 (hier bei Germanwatch). Siehe dazu: