Streik und Streikrecht in Europa: Das Gewerkschaftsmonopol hilft bei der Einschränkung des Streikrechts

[Buch] Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften. Neues RAT & TAT-Buch zur aktuellen Debatte um das StreikrechtIn der Debatte um das Streikrecht in Deutschland taucht immer wieder die Frage auf, ob dieses Recht überhaupt garantiert sei, weil es nicht dem Wortlaut nach im Grundgesetz zu finden ist. Allein der Umstand, dass diese Frage im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen immer wieder diskutiert wird, zeigt, welch große Rolle sie im Bewusstsein der Akteure zu spielen scheint. Der Akteure? Überall? Nein. Das in Deutschland vorherrschende hohe Maß an Rechtgläubigkeit findet seinesgleichen in kaum einem anderen europäischen Land. Beteiligt an dem hohen Stellenwert von Juristen und Gerichten bei Arbeitskämpfen sind nicht etwa nur die Unternehmer oder der Staat. Nein, es sind vor allem die Gewerkschaften selbst, die diese Art von Rechtgläubigkeit immer wieder neu reproduzieren…“ Artikel von Rolf Geffken in der Soz 02/2016 externer Link

  • Aus dem Text: „… Der spontane Streik in Europa
    Nehmen wir den spontanen Streik: Allein in so wichtigen Ländern wie Frankreich, Italien und Belgien besteht ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Rechtslage (und zwar ungeachtet aller nachfolgenden Einschränkungen des Streikrechts): Das Streikrecht ist dort konsequent als Individualgrundrecht ausgestaltet. Es ist das Recht des einzelnen Beschäftigten zu streiken. Übrigens sagt das deutsche Grundgesetz in Art.9 III nichts anderes, denn es spricht von «Jedermann» und «allen Berufen» und eben nicht von Gewerkschaften. In diesen drei Kernstaaten der EU jedoch zieht die Rechtsprechung die einzig richtige Konsequenz aus diesem Individualrecht: Der spontane nichtgewerkschaftliche Streik ist ebenso zulässig wie der gewerkschaftliche Streik. In Belgien betont die Rechtsprechung sogar, dass der einzelne Beschäftigte mit der Teilnahme an einem spontanen Streik sein «Recht auf Vereinigungsfreiheit» ausübe. Richtig: Der Streik nämlich ist die Urform der in der Koalitionsfreiheit garantierten Vereinigungsfreiheit der Arbeiter. Das offenbart schon die historische Entwicklung: Aus Streiks entstanden Gewerkschaften. Gewerkschaft und Streik sind zwar kein Gegensatz. Während aber die Gewerkschaft ohne den Streik undenkbar ist, so ist der Streik ohne die Gewerkschaft durchaus denkbar. Konsequenterweise können sich die Teilnehmer an einem spontanen Streik in Belgien auch nicht schadenersatzpflichtig machen, während in Frankreich die Friedenspflicht der Tarifvertragsparteien nur für die Gewerkschaften, nicht aber für die Beschäftigten gilt
    …“
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