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Google erneut wegen ungenügendem Datenschutz abgemahnt
„Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Datenschutzerklärung von Google erneut abgemahnt und konzentriert sich dabei auf zwei Klauseln: (1) Das Auslesen von E-Mails und (2) die unzureichende Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten…“ Meldung vom 6. Januar 2016 bei digitalcourage
. Konkret heißt es dort: „… Google liest E-Mails mit. Google analysiert automatisch Inhalte von Nutzer.innen. Das betrifft auch die vertrauliche, private und geschäftliche E-Mail-Kommunikation. Damit will der Konzern zielgenau Werbung platzieren. Dieser Umgang mit Daten mag gewinnbringend sein, doch er ist ein rechtswidriger Eingriff in die Verbraucherinnenrechte: „Es ist nach Ansicht des vzbv unzulässig, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung mitliest, um maßgeschneiderte Produktinformationen anzeigen zu können.“ …„