- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Überlastungsanzeigen entlasten. Schriftlich und gemeinsam ist am wirkungsvollsten
„Die Überlastungsanzeige ist die Mitteilung des Beschäftigten in der Pflege an den Vorgesetzten, dass Sicherheit oder Gesundheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gefährdet sind und dies die Folge von organisatorischen Mängeln ist, auf die der oder die Anzeigende keinen Einfluss hat. Diese kann schriftlich oder mündlich an den oder die Vorgesetzte erfolgen. (Ein Dienstweg ist nicht einzuhalten.) Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 15, 16). Diese Anzeige, die manchmal auch Entlastungs-, Gefährdungs-, Gefahren- oder Präventionsanzeige genannt wird, kann von der Pflegehilfskraft, der Fachkraft, Wohnbereichsleiter oder -leiterin und auch dem Pflegedienstleiter oder -leiterin gestellt werden. Die Überlastungsanzeige überträgt die Verantwortung auf den Vorgesetzten, der auf den Arbeitgeber hinzuwirken hat, die Risiken oder Mängel zu beseitigen. Oft geht es darum, für mehr Personal zu sorgen…“ Anleitung von Thomas Bloch in Direkte Aktion 231 vom Sept/Okt 2015