Keiner verantwortlich. Hartz IV: Staatsanwaltschaft weist Anzeigen gegen Regierungsmitglieder ab. Bund sei nicht zuständig für Anwendung des Bundesgesetzes

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe„… Der Hartz-IV-Bezieher Ralph Boes war von Mitte 2013 bis Ende November 2015 wegen »mangelnder Mitwirkung« durchgängig vollsanktioniert, bekam also keinerlei Bezüge vom Jobcenter. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrifft dies monatlich rund 7.000 Menschen. In der Absicht, diese Praxis zu kippen, hungerte Boes öffentlich (jW berichtete). Das Jobcenter Berlin-Mitte hielt an der Kürzung fest. Deshalb hatten mehrere Personen Strafanzeige gestellt. Sie warfen dem Geschäftsführer des hiesigen Jobcenters Thomas Schneider, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) und dem BA-Vorstand »Körperverletzung durch Unterlassen« vor. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeigen abgewiesen. Der Bund sei nicht zuständig, weil Kommunen die im Bundessozialgesetz geregelten Sanktionen verhängten, begründet sie unter anderem…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 02.12.2015 externer Link

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