Monti-II-Verordnung abgewehrt

  • Erfolg für die Gewerkschaften: Europäische Kommission zieht „Monti II“-Vorschlag zurück
    Die Europäische Kommission zieht ihren Entwurf für die sogenannte Monti-II-Verordnung zurück. Ein Erfolg für die Gewerkschaften, denn der Vorschlag hätte weitreichende Folgen auch für das nationale Streikrecht gehabt. Die deutschen und europäischen Gewerkschaften setzen sich weiter ein für eine Soziale Fortschrittsklausel in den Europäischen Verträgen…“ DGB-Meldung vom 13.09.2012 externer Link
  • Stellungnahme des DGB zu „Monti II“
    Der DGB lehnt den Vorschlag der EU Kommission über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit strikt ab. Er zementiert die negative Tarifautonomie und die das Streikrecht begrenzende Rechtsprechung des EuGH…“ Stellungnahme des DGB externer Link
  • „Monti II-Verordnung“:
    Verordnung des Rates über die Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
    Entwurf bei der bayerischen Wirtschaft externer Link
  • IG BAU erringt Erfolg gegen EU-Kommission. Pläne zur Beschneidung des Streikrechts sind vom Tisch
    Nach intensivem Widerstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und deren europäischen Schwestergewerkschaften zieht die EU-Kommission ihre Pläne zur Beschneidung des Streikrechts zurück, erfuhr die IG BAU aus dem EU-Parlament. Grund ist die fehlende politische Unterstützung aus den Mitgliedstaaten…“ Pressemitteilung vom 12.09.2012 externer Link. Aus dem Text: „… Die EU-Kommission hatte in der sogenannten Monti-II-Verordnung vorgeschlagen, die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig zu machen, ob sie verhältnismäßig sind. Die IG BAU hatte das Papier scharf angegriffen. Es hätte zu einer Erosion der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie geführt. So wäre es etwa denkbar, dass sich in Tarifverhandlungen die Parteien auf wenige Zehntelprozentpunkte annähern. Einen Streik für den Rest hätten die Gerichte nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit verbieten können.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=8980
nach oben