Die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen es alleine stemmen. Die Lastenverschiebung in der Sozialversicherung hin zu den Arbeitnehmern bekommt ein Update

Dossier

Medizin und Ökonomie„… Und wir reden hier nicht über Peanuts, wenn wir von 0,2 Prozentpunkte Beitragssatzanstieg sprechen, denn daraus resultieren zusätzliche Einnahmen von etwas mehr als zwei Milliarden Euro. Diesen Anstieg müssen Versicherte allein tragen. Die prozentuale Belastung für Arbeitgeber bleibt davon unberührt. (…) Bereits jetzt zahlten Versicherte über zehn Milliarden mehr als Arbeitgeber, im kommenden Jahr steigt die Differenz auf 13 Milliarden Euro…“ Artikel von und bei Stefan Sell vom 16. Oktober 2015 externer Link. Siehe auch das Dossier: [DGB u.a.] Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen und hier zu übrigen Zusatzkosten:

  • Gesetzlich Versicherte müssen dringend entlastet werden – Prognose: Zusatzbeiträge werden weiter steigen
    „Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen damit, dass die Zusatzbeiträge in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Selbst bei vorsichtiger Schätzung kostet das die Versicherten im Schnitt 571 Euro mehr pro Jahr, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach – und fordert die Politik auf, die Versicherten endlich zu entlasten…“ Pressemitteilung des DGB vom 11. März 2016 externer Link

  • IG Metall zu den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen: Zurück zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung
    „Die IG Metall fordert, dass die Arbeitgeber sich an den Gesundheitskosten wieder zur Hälfte beteiligen. Auch beim betrieblichen Gesundheitsschutz sollten Arbeitgeber sich stärker engagieren…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 22. Februar 2016 externer Link
  • Teure Flüchtlinge und/oder nicht-kostendeckende Hartz IV-Empfänger? Untiefen der Krankenkassen-Finanzierung und die Frage nach der (Nicht-mehr-)Parität
    „… Die einseitige Finanzierung der vor uns liegenden Aufgabensteigerungen in der GKV nur über die Versicherten soll nun auch noch zusätzlich befeuert werden durch die Integration der Flüchtlinge in das GKV-System. So eine These ist gerade in diesen Tagen besonders begründungspflichtig. Schauen wir uns das einmal genauer an. (…) Durch die ja nicht wirklich sachlogisch begründete Absenkung der Beiträge für Menschen im Grundsicherungssystem (von vormals 146 auf nur noch 90 Euro) wird den Krankenkassen Geld entzogen, weil der Bundeshaushalt sich darüber entlasten kann – insofern ein „aktiver Beitrag“ der Hartz IV-Empfänger zur „schwarzen Null“ des Bundesfinanzministers. Nur dass das jetzt den GKV-Versicherten um die Ohren fliegt. (…) Notwendig ist insgesamt eine völlige Neuordnung der GKV-Finanzierung hin zu einer umfassenden „Bürger“- oder wie man die auch immer nennen will – „versicherung“. Aber auf dieser Baustelle ruht der Betrieb. Was sich bitter rächen wird.“ Artikel von und bei Stefan Sell vom 21. Februar 2016 externer Link
  • Krankenkassen droht Milliardendefizit? Flüchtlinge nicht als Sündenbock, sondern Argument für Parität (oder gar Bürgerversicherung) nutzen!
    „Krankenkassen droht Milliardendefizit. Der Bund überweist viel zu geringe Krankenkassenbeiträge für Flüchtlinge und andere Hartz-IV-Empfänger. Das so entstehende Loch müssen die gesetzlich Versicherten über höhere Zusatzbeiträge ausgleichen.“ schreibt Timot Szent-Ivanyi am 17. Februar 2016 in der FR online externer Link

    • Wir verweisen dazu auf Pressestimmen und Kommentare zu „Krankenkassen droht Milliardendefizit“ in den Hinweisen des Tages 18. Februar 2016 bei den Nachdenkseiten externer Link
    • sowie auf den DGB als ein Beispiel, wie man trotz guten Absichten („Buntenbach: Die seit Jahren politisch bedingten Einnahmeausfälle dürfen nicht den geflüchteten Menschen in die Schuhe geschoben werden„) einen Skandal nicht mit einem anderen Skandal widerlegen sollte: „Das sei „so schlicht falsch“, erklärt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Asylbewerber haben gar nicht den gleichen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung wie Versicherte„, so im DGB- Fakten-Check vom 17.02.2016 externer Link: Flüchtlinge verursachen nicht die Defizite der Krankenkassen
  • vdek fordert Maßnahmen zur Entlastung der Versicherten
    Angesichts steigender Gesundheitsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Maßnahmen zur Entlastung der Versicherten. So erhöhte sich zum Jahresbeginn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den die Mitglieder allein tragen, um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. 80 Prozent aller GKV-Mitglieder zahlen nun einen Zusatzbeitragssatz um 1,0 bis 1,7 Prozent (…) Darüber hinaus bekräftigte der Verbandsvorsitzende die Forderung des vdek nach Wiedereinführung des Grundsatzes der paritätischen Finanzierung in der GKV, denn durch die steigenden Zusatzbeitragssätze verschiebt sich die früher einmal hälftige Finanzierung zwischen Mitgliedern und Arbeitgebern zunehmend zugunsten der Arbeitgeber. Mit den jüngsten Beitragssatzsteigerungen sank der Arbeitgeberanteil auf 46,5 Prozent; im Jahre 2020 wird er voraussichtlich nur noch 44 Prozent betragen. Zahn appellierte an die Arbeitgeber, in der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit den Versichertenvertretern wieder mehr Verantwortung für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu übernehmen…“ Pressemitteilung vom 20.01.2016 externer Link
  • DIHK stellt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall infrage
    Debatte um Rückkehr zur Parität bei Krankenkassenbeiträgen / SPD-Ministerpräsidentin kündigt Bundesratsinitiative an / ver.di: Wenn Koalition nicht umsteuert, machen wir es zum Wahlkampfthema
    Immer lauter wird der Ruf nach der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Die deutsche Wirtschaft will da nicht mitmachen – und stellt stattdessen eine andere Säule des Sozialstaats infrage
    …“ Agenturmeldung beim Neuen Deutschland am 23.12.2015 externer Link. Siehe dazu:

    • Ungesund. Jörg Meyer über die Debatten um die Lohnfortzahlung bei Krankheit
      „…. Und wer mit einer Forderung nach der anderen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen forciert oder deren Verbesserung verhindert, sollte doch wenigstens den Anstand besitzen, dann auch dafür klaglos sechs Wochen zu bezahlen, wenn immer mehr Menschen krank von der Arbeit werden…“ Kommentar von Jörg Meyer beim Neuen Deutschland am 24.12.2015 externer Link
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber wollen sich nicht an Mehrkosten beteiligen
    Die Beitragserhöhung der Krankenkassen im Januar sollen die Versicherten allein bezahlen. Die Arbeitgeber wollen sonst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall überdenken. Die Wirtschaft hat sich in der Diskussion um steigende Krankenkassenbeiträge für die Versicherten gegen eine Beteiligung an den Mehrkosten ausgesprochen – und stellt im Gegenzug die Finanzierung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall infrage. „Wenn die Politik die paritätische Finanzierung wieder einführen und den Arbeitgeberbeitrag erhöhen will, müssten wir auch über die paritätische Finanzierung der Lohnfortzahlung reden“, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, der Rheinischen Post…“ Agenturmeldung vom 23. Dezember 2015 bei der Zeit online externer Link – bei RP ist das Interview nicht auffindbar.
    Dreister Erpressungsversuch, aber leider wohl nicht unrealistisch: Der letzte Angriff auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1956 führte zum immer noch längsten Streik der Nachkriegsgeschichte, doch eine Wiederholung erscheint bei dem Verschenken – noch nicht mal Ausverkauf! – gewerkschaftlicher Errungenschaften aus Angst vor Hartz IV kaum machbar…
  • Steigende Krankenkassen-Beiträge: Arbeitgeber sollen bluten
    Angesichts steigender Krankenkassenbeiträge ist eine Debatte darüber entbrannt, ob die Arbeitgeber stärker an der Finanzierung zu beteiligt werden sollen. Die SPD ist dafür und will über die rot-grün-geführte rheinland-pfälzische Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen – und bekommt dafür Unterstützung vom CDU-Arbeitnehmerflügel. Doch in der Union regt sich deutlicher Widerstand…“ Agenturmeldung vom 21.12.2015 beim Handelsblatt online externer Link
    Denn so weit ist es schon, daß eine Rückkehr zur Parität als „bluten“ bezeichnet wird, dabei stellte sich die Frage, warum die Arbeitgeberseite nur zu 50% beteiligt war, wo doch die Arbeit krank macht und Gesundheit längst lediglich als Arbeitsfähigkeit betrachtet wird!
  • DAK hebt Beitrag für Versicherte drastisch an [und fordert die Parität zurück]
    Jede Erhöhung der Krankenkassenbeiträge haben Beschäftigte allein zu tragen – der Anteil der Unternehmen ist eingefroren. Selbst die Krankenkassen sehen, dass dies nicht so weitergehen kann – die CDU beeindruckt das nicht.
    Die Krankenkasse DAK hebt den Beitragssatz für ihre rund sechs Millionen Versicherten ab Januar deutlich auf insgesamt 16,1 Prozent an. Das Plus von 0,6 Prozentpunkten habe der Verwaltungsrat am Freitag in Berlin beschlossen, wie die DAK mitteilte. (…) Der Verwaltungsrat beschloss zudem eine Resolution, in der die Rückkehr zu paritätisch von Beschäftigen und Unternehmen finanzierten Beiträgen gefordert wird. Die Entscheidung zur Abkehr von diesem Prinzip durch die Zusatzbeiträge erweise sich »mehr und mehr als falsch«, hieß es. Prognosen zufolge müssten die Versicherten im kommenden Jahr bereits mehr als 14 Milliarden Euro über Zusatzbeiträge allein tragen
    …“ Artikel vom 18.12.2015 in Neues Deutschland online externer Link, siehe dazu entsprechende Forderungen von DGB, ver.di und IG Metall:

    • Krankenkassen Zusatzbeiträge: Versicherte müssen die Lücken stopfen
      Seit heute ist klar: Bei vielen Krankenkassen werden Zusatzbeiträge erhoben. Und: Laut Schätzung gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen in den kommenden Jahren Deckungslücken in Milliardenhöhe – bezahlen werden das vor allem die Versicherten mit Zusatzbeiträge, während die Arbeitgeber mit ihren gedeckelten Beiträgen fein raus sind. (…) [Buntenbach] Die Arbeitgeber müssen endlich wieder in die Pflicht genommen werden und einen gerechten Teil der Kosten übernehmen. Die Rückkehr zur Parität ist überfällig.“ DGB-Pressemitteilung vom 18.12.2015 externer Link
    • Gesetzliche Krankenversicherung: Kosten für medizinischen Fortschritt und besserer Versorgung können nicht allein von Versicherten aufgebracht werden
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die Arbeitgeber wieder voll in die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen einzubeziehen. „Die Kosten des medizinischen Fortschritts oder verbesserter Versorgung können nicht über Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebracht werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin…“ ver.di-Pressemitteilung vom 18.12.2015 externer Link
    • Mehrkosten für Gesundheit wieder gerecht verteilen
      Steigende Kosten im Gesundheitssystem müssen allein die Versicherten zahlen. Die IG Metall fordert, Arbeitgeber an den Kostensteigerungen zu beteiligen…“ IG Metall-Pressemitteilung vom 18.12.2015 externer Link
  • Desweiteren im Artikel von und bei Stefan Sell vom 16. Oktober 2015 externer Link: „… Selbst in der Arbeitslosenversicherung, in der formal die Parität zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch gilt, müssen wir letztendlich eine Lastenverschiebung zuungunsten der Versichertenseite feststellen. Ein aktuelles Beispiel dafür wäre die „innovativ“ daherkommende Entscheidung, dass der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschlossen hat, Sprachkurse für Flüchtlinge schnell und flächendeckend anzubieten und diese über Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. Hört sich gut an, aber wieder einmal geht es um Geld: Denn die Mittel dafür stammen aus der Interventionsreserve im Haushalt der BA, also aus Beitragsgeldern, die man dafür zurückgelegt hat, dass bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktlage Leistungen an Arbeitslose gewährt werden können, ohne sofort ins Defizit zu rutschen. Nun sollen diese Versicherungsmittel für eine Aufgabe verwendet werden, die nun korrekterweise aus Steuermitteln zu finanzieren wäre. Gleichzeitig muss man wissen, dass der früher existierende Bundeszuschuss (aus Steuermitteln) an die Bundesagentur für Arbeit zur Defizitdeckung (und damit eine gesamtgesellschaftliche Beteiligung an den stabilisierenden Aufgaben der Arbeitslosenversicherung über Steuermittel) schon seit geraumer Zeit gestrichen ist, so dass bei einer krisenhaften Zuspitzung der Lage auf dem Arbeitsmarkt die Arbeitslosenversicherung aus eigenen Bordmitteln die Aufgabe zu stemmen hat. Auch wenn hier formal noch Parität besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ein Effekt sind dann Leistungsverdichtungen bzw. -kürzungen, die natürlich vor allem bzw. ausschließlich die Versicherten im Falle der (Nicht-)Inanspruchnahme treffen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=88024
nach oben