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- Transportwesen: Speditionen und Logistik
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Aktionen bei der Lebenshilfe Frankfurt
„Schikanierung von gewerkschaftlich aktiven Beschäftigten bis hin zur Entlassung eines Mitarbeiters, nach wie vor schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Lohn als die Festangestellten – und keine Unterstützung von Seiten des Betriebsrates: Die FAU-Betriebsgruppe in der Lebenshilfe Frankfurt macht mit öffentlicher Aktion auf dem „Kelter-Fest“ der Lebenshilfe Frankfurt und anschließender Demonstration auf ihre Forderungen aufmerksam. Die Lebenshilfe Frankfurt e.V. ist ein sozialer Träger der Behindertenhilfe“ – so beginnt der Bericht „Öffentliche Aktion: Beschäftigte der Lebenshilfe Frankfurt wehren sich gegen Schikanen und Benachteiligungen“ am 21. September 2015 bei der FAU über die gemeinsame Aktion. Siehe dazu:
- Gewerkschaftliche Aktivitäten werden in der Lebenshilfe abgestraft. Kampf der FAU Betriebsgruppe in der Lebenshilfe Frankfurt
„Die Lebenshilfe, die mit Menschen mit Behinderung arbeitet, gibt es als einen Zusammenschluss vieler einzelner Vereine bundesweit. Ein solcher Verein engagiert sich nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern geht auch mit seinen MitarbeiterInnen sozial um, sollte man meinen. Doch dem ist nicht so, zumindest nach Meinung einiger geringfügig Beschäftigter der Lebenshilfe Frankfurt. Sie haben sich zusammengeschlossen und eine FAU Betriebsgruppe gegründet, um für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lohn zu kämpfen. Über ihren Kampf und die Reaktionen des Vorstands und der Festangestellten sprachen wir mit Rolf Schneider von der FAU Frankfurt…“ Interview vom 6. November 2015 beim Radio Dreyeckland
- Öffentliche Stellungnahme des Frankfurter Netzwerks der sozialen Arbeit zu den Sanktionen des Arbeitgebers Lebenshilfe Frankfurt e.V. gegen gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen
Seit gut einem Jahr haben sich bei der Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. Kolleg*innen in einer Betriebsgruppe organisiert und sich in ihrem Arbeitsbereich für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen engagiert. Die Kolleg*innen arbeiten bei der Lebenshilfe im Bereich der Ambulanten Familienhilfe und werden als geringfügig Beschäftigte weit unterhalb der Bedingungen, die für die anderen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten gelten, entlohnt bzw. genießen nicht die gleichen Rechte (Befristung, Urlaubszeitregelung, Krankheitsregelung). Ziel der Kolleg*innen war und ist es, einen Tarifvertrag mit verbesserten Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Dafür haben sie sich gewerkschaftlich bei der FAU (der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union) organisiert. Die von Seiten der Gewerkschaft FAU angebotenen Tarifverhandlungen wurden vom Arbeitgeber nach drei Anbahnungsgesprächen abgebrochen und es begann eine betriebliche Kampagne gegen die aktiven Kolleg*innen und gegen ihr gewerkschaftliches Engagement.
Im Betrieb wurde eine Stimmung aufgebaut, die Widerspruch nicht zulässt. Systematisch wurden und werden aktive Kolleg*innen der FAU unter Druck gesetzt und mit Repressalien überzogen: Betriebliche Isolierung, Personalgespräche (teilweise mit Kündigungsandrohungen), Stundenkürzung, Lohnzurückhaltung, Abmahnung und als trauriger Höhepunkt die Kündigung eines gewerkschaftlich engagierten Kollegen.
Parallel begann die Arbeitgeberseite Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di zu führen, eine Tarifkommission wurde gegründet und nun werden mit ver.di Tarifverhandlungen für den TVöD geführt. Dies alles findet unter Ausschluss der aktiven Kolleg*innen der FAU-Betriebsgruppe statt, die mit ihrem Engagement erst dafür gesorgt haben, dass die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen bei der Lebenshilfe Frankfurt überhaupt Thema werden. Ausgeschlossen von den Tarifverhandlungen bleibt damit auch ihre Gewerkschaft FAU.
Die Stimmungsmache und die Sanktionen gegen die Kolleg*innen gehen derweil unvermindert weiter.
Wir finden es wichtig aktiv zu werden, wenn Arbeitgeber gegen gewerkschaftlich aktive Kolleg*innen in einem Betrieb vorgehen. Die Sanktionierung gewerkschaftlicher Aktivitäten für verbesserte Arbeitsbedingungen ist aus unserer Sicht grundsätzlich nicht hinnehmbar. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob sich Kolleg*innen in den klassischen DGB-Gewerkschaften organisieren oder bei der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union – für uns ist entscheidend, wofür sie inhaltlich eintreten.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Tarifkommission, die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie den Betriebsrat der Lebenshilfe aufgerufen, nicht mehr zu schweigen, sondern sich öffentlich und deutlich gegen die Sanktionen und Repressalien des Arbeitgebers zu positionieren und ihre Solidarität mit den betroffenen Kolleg*innen aktiv zu zeigen.
Solidarität statt Spaltung. Wir rufen dazu auf, am 17. November 2015 um 9.00 Uhr zum Arbeitsgericht Frankfurt zu kommen und die Kollegen, die gegen die Diskriminierung der geringfügig Beschäftigten bei der Lebenshilfe klagen sowie den gekündigten Kollegen, solidarisch zu unterstützen (Saal C 1.06 im Arbeitsgericht Frankfurt, Gutleutstraße 130).
Stellungnahme des Frankfurter Netzwerks der sozialen Arbeit vom 4.11.2015
- Gewerkschaften und Minijobs: Lebenshilfe für Lebenshilfe. Ein Mitarbeiter wird von der Lebenshilfe in Frankfurt am Main gekündigt. Angeblich weil er sich gewerkschaftlich engagiert habe.
„… Die Lebenshilfe gehört zu den Guten. Doch nicht alles scheint innen ebenso glänzend zu sein, wie es nach außen wirkt. Gerade wurde einem Mitarbeiter, der dort als Minijobber beschäftigt war, gekündigt. Wegen seines gewerkschaftlichen Engagements, wie der Betroffene Paul sagt. Der Student arbeitete mehrere Jahre in der Ambulanten Familienhilfe der Lebenshilfe in Frankfurt. Dort betreute er zuletzt zwei Kinder mit Behinderung. Eine erfüllende und anspruchsvolle Aufgabe. Dafür bekam er 9 Euro in der Stunde. „Zu wenig für diesen Job“, sagt Paul, der seinen richtigen Namen aus Furcht vor Repressionen nicht nennen will. Außerdem könne er von den 450 Euro, die sein Minijob insgesamt einbringt, in der teuren Stadt Frankfurt am Main nicht leben. Paul ist Student. Darüber hinaus beklagt er, dass es bei der Lebenshilfe keinen Tarifvertrag gebe und die Gehälter an die Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes angelehnt seien. Auch die Arbeitsbedingungen seien nicht die besten…“ Artikel von Alina Leimbach vom 2.10.2015 in der taz online
- Arbeitskampf bei der Lebenshilfe: Nach außen sozial, nach innen brutal
„Die Lebenshilfe ist Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien. Bei der Frankfurter Lebenshilfe läuft gerade ein Arbeitskampf und verschiedene Gewerkschaften kooperieren. (…) Allerdings hat die Geschäftsleitung auch schon versucht, einen Keil zwischen die Gewerkschaften zu treiben und die Belegschaft über die gesellschaftsverändernden Ziele des Anarchosyndikalismus informiert. «Bei einigen Kollegen hat das schon gewirkt. Aber am Ende hat wohl auch eine Rolle gespielt, dass man sich in einem Betrieb mit 60 Beschäftigten persönlich kennt», begründete ein Mitglied der FAU-Betriebsgruppe, warum das Kalkül der Geschäftsführung doch nicht aufging…“ Artikel von Peter Nowak in der Soz Nr. 10/2015
- Weiter heißt es im Bericht „Öffentliche Aktion: Beschäftigte der Lebenshilfe Frankfurt wehren sich gegen Schikanen und Benachteiligungen“ am 21. September 2015 bei der FAU : „„Nach Außen sozial, nach Innen brutal – Lebenshilfe Frankfurt“ steht auf einem großen Transparent, dahinter eine Gruppe von etwa 70 Personen. Es handelt sich um Mitglieder der Betriebsgruppe der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Frankfurt und Unterstützer_innen, zahlreiche Fahnen der FAU, aber auch von ver.di und GEW sind zu sehen„
- Unsoziale Zustände in der Behindertenhilfe. Klage beim Arbeitsgericht gegen den Vorstand der Lebenshilfe Frankfurt e.V. wegen Diskriminierung von MitarbeiterInnen und ungerechtfertigter Kündigung.
„Minijobber der Lebenshilfe Frankfurt e.V. haben ihren Vorstand und Geschäftsführer Volker Liedtke-Bösl verklagt. Aus Sicht der Mitarbeiter hat die Lebenshilfe Frankfurt diese hinsichtlich der Bezahlung und Krankheitsregelungen mit Beteiligung des Betriebsrats gegenüber den Vollzeitbeschäftigten seit mehreren Jahren diskriminiert. Einer der Kläger wurde jetzt gekündigt. Die Betroffenen vermuten dahinter sein aktives gewerkschaftliches Eintreten für bessere Arbeitsbedingungen. Dieses ist aber durch die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz geschützt. Deswegen wurde jetzt auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht…“ Presseerklärung vom 18.09.15 von FAU Frankfurt
Siehe zum Hintergrund aus dem LabourNet-Archiv aus dem Jahr 2006:
- Lebenshilfe – Werkstatt für Behinderte gGmbH Solingen – kündigt fristlos den Betriebsratsvorsitzenden
„Nachdem der Betriebsratsvorsitzende und engagierte Gewerkschafter Harald Bramstedt in den letzten Jahren von seinem Geschäftsführer Josef Neumann mit insgesamt 12 Abmahnungen überzogen wurde, die gerichtlich bis auf einen Vergleich (wegen Nichtabmeldung für BR-Arbeit) keinen Bestand hatten, wurde jetzt beim Betriebsrat die fristlose Kündigung wegen Diebstahls beantragt. (Bei dem angeblichen Diebstahl handelte es sich um wertlose Paletten, die der Entsorgung zugeführt werden sollten, übrigens nach Rückfrage und Erlaubnis).“ Aus „Dringender Aufruf zur Solidarität und Unterschriftensammlung für unseren Kollegen und Betriebsratsvorsitzenden der Werkstatt Lebenshilfe in Solingen, Harald Bramstedt“ von verdi Bezirk Rhein-Wupper mit Unterschriftensammlung und Protest- sowie Solidaritätsadressen