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Helios-Krankenhauskonzern nutzt Gesetzeslücke gegen Mitbestimmung: ver.di bedauert Entscheidung des Kammergerichts Berlin
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Oberlandesgericht) zur Arbeitnehmermitbestimmung im Krankenhauskonzern Helios. (…) Betroffen von der Entscheidung sind insgesamt 68.000 Beschäftigte bei Helios. Hintergrund des Verfahrens ist die von Helios beschlossene Abschaffung der Mitbestimmung beim Krankenhauskonzern. Der Konzern stützt sich dabei auf eine Gesetzeslücke, die es ermöglicht, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen im Aufsichtsrat eines Teil-Konzerns abzuschaffen, wenn im Mutterkonzern Mitbestimmungsstrukturen vorhanden sind. Helios gehört zur Fresenius SE & Co. KGaA…“ ver.di-Pressemitteilung vom 16.09.2015