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IG Metall hält sich raus
Bremer Daimler-Arbeiter klagen gegen Abmahnungen und wollen das Streikrecht erweitern. Doch die Gewerkschaft versagt ihren Mitgliedern die Unterstützung. Artikel von Daniel Behruzi aus der jungen Welt vom 14.07.2015 – wir danken!
Gütlich klären lässt sich der Konflikt um Abmahnungen beim Autobauer Daimler in Bremen nicht. Das hat sich bei der ersten Verhandlung vor dem örtlichen Arbeitsgericht am vergangenen Freitag sehr schnell herausgestellt. Geklagt hatten 33 Arbeiter, die wegen ihrer Teilnahme an einer Arbeitsniederlegung im Dezember vergangenen Jahres gemaßregelt worden waren (siehe jW vom 17. Juni). Sie wollen den Vermerk aus ihrer Personalakte löschen lassen und berufen sich dabei auf das Grundrecht auf Streik. Ihre Gewerkschaft, die IG Metall, will sie dabei nicht unterstützen.
»Wir wollen nicht einfach, dass die Abmahnungen zurückgenommen werden, sondern dass sich das Recht zum Streiken wandelt«, erklärte Helmut Platow, einer der vier Anwälte der Kläger. Dafür werde man notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. »Streikrecht ist Menschenrecht«, betonte der Jurist. Sein Kollege Benedikt Hopmann ergänzte, mit den Arbeitsniederlegungen hätten die Beschäftigten ein Zeichen setzen wollen. Die Aktion war eine von mehreren, mit denen sich die Bremer Daimler-Belegschaft gegen die Fremdvergabe von Produktionsarbeiten und weitere Arbeitszeitflexibilisierung zur Wehr gesetzt hatten. Die IG Metall hatte zu der spontanen Arbeitsniederlegung nicht aufgerufen.
Auch aus dem nun folgenden Rechtsstreit will sich die Gewerkschaft heraushalten. So hat es der Ortsvorstand der Bremer IG Metall einem jW vorliegenden Schreiben zufolge abgelehnt, den Gewerkschaftsmitgliedern in dieser Sache Rechtsschutz zu gewähren. Begründet wird das vor allem damit, dass das Verfahren ohne Zustimmung der IG Metall begonnen wurde. »Der Rechtsschutz muss in jedem Fall – schon ab der ersten Instanz – vom Vorstand vor Beauftragung des Anwalts gewährt worden sein«, heißt es in dem Schreiben. »Nur in begründeten Ausnahmefällen« könnten bereits entstandene Kosten übernommen werden.
Eine solche Ausnahme will die IG Metall bei der symbolträchtigen Auseinandersetzung offenbar nicht machen, auch nachdem die Bremer Ortsverwaltung das Antragsbegehren an den IG-Metall-Vorstand in Frankfurt am Main zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet hat. Das Vorgehen passt zum bisherigen Verhalten des Gewerkschaftsapparats. Dieser hatte dem Ausstand nicht nur seine offizielle Unterstützung verweigert, der örtliche IG-Metall-Bevollmächtigte Volker Stahmann hatte in der Presse wegen des »wilden Streiks« auch von »französischen Verhältnissen« schwadroniert.
»Dass die IG Metall das nicht unterstützt, finde ich einen Skandal«, kritisierte Daimler-Betriebsratsmitglied Gerwin Goldstein beim Arbeitsgericht. Vor der Verhandlung hatten einige Dutzend Gewerkschafter und Unterstützer gegen die Abmahnungen und gegen Lohndumping durch Werkverträge protestiert. Er fürchte, dass die 140 Arbeitsplätze, um die es bei der Protestaktion im Dezember ging, nur der Anfang weiterer Auslagerungen seien, sagte Goldstein. Die Kollegen mit Werkverträgen würden nur halb so viel verdienen wie ihre Kollegen in Festanstellung bei Daimler. Deshalb sei es richtig, gegen die Auslagerungen mit Streiks zu protestieren.
Rechtsanwalt Platow zeigte sich nach der Güteverhandlung im Lokalfernsehen erfreut, dass sich das Gericht für die Argumentation der Kläger offen gezeigt habe. Im Kern geht es um die Frage, ob Arbeitsniederlegungen nur dann legitim sind, wenn eine Gewerkschaft offiziell dazu aufruft. Platow und seine Mitstreiter halten dem entgegen, dass Streik »ein ureigenes Freiheitsrecht der abhängig Beschäftigten« und nicht an einen Gewerkschaftsaufruf gebunden ist. Diese Auffassung wollen die Daimler-Arbeiter und ihre Anwälte juristisch durchsetzen – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof und auch ohne Hilfe der IG Metall.
Um das Verfahren finanziell durchzustehen, haben die Unterstützer ein Solidaritätskonto eingerichtet: Anja Luers, Berliner Volksbank. Iban: DE 67 1009 0000 5650 0040 02, Stichwort: Streikrecht