Datenschutzbeauftragter erklärt Vorratsdatenspeicherung für „nicht machbar“
Der neue oberste Datenschützer von RheinlandPfalz, Dieter Kugelmann, warnt vor großen rechtlichen Problemen der von der Bundesregierung geplanten Vorratsdatenspeicherung. Beitrag von Peter Schmitz bei heise online vom 11. Juli 2015 . Aus dem Text:
- „… Obgleich die in Rheinland-Pfalz in einer rotgrünen Koalition regierende SPD die Pläne der Bundesregierung für eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung mitträgt, hält der designierte Datenschutzbeauftragte des Landes, Dieter Kugelmann, diese für nicht durchsetzbar. Für das, was die Bundesregierung wolle, ließen die deutsche und europäische Rechtsprechung keine Spielräume, so Kugelmann. In Mainz sagte er: „Da sehe ich rechtliche Schwierigkeiten, wenn der Staat von nahezu allen Bürgern ohne Verdacht Daten erhebt.“ Er verwies dazu auf bisherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung…„