Kabinett beschließt Reform der Erbschaftsteuer

Dossier

Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer vorDas Bundeskabinett hat am 8.7.2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Reform bleibt jedoch umstritten…“ Meldung vom 09.07.2015 samt Details, Gesetzentwurf und Übersicht bei Haufe Online externer Link und Kommentare:

  • Zweite Chance zur gerechten Erbschaftssteuer vertan: Gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche
    „… Zur heutigen Verabschiedung des revidierten Erbschaftssteuergesetzes im Bundesrat kritisiert Attac vor Ort, dass auch das neue Gesetz weiterhin gigantische Steuer-Schlupflöcher für Superreiche enthält und nichts an der zunehmend ungerechten Einkommensverteilung in Deutschland ändern wird. „Dieser Kompromiss ermöglicht es, Besitzern von Firmen und Eignern von großen Aktienpaketen weiterhin, über 200 Millionen Euro an die Erben zu verschenken und zu vererben, ohne einen einzigen Cent Steuern zu zahlen. Damit wird die Schere zwischen Reich und Arm weiter aufgehen!“, erklärt Karl-Martin Hentschel von Attac. (…) Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Steuerausfälle durch die Begünstigungen von Unternehmensübertragungen für die Festsetzungsjahre 2011 bis 2015 auf insgesamt gut 53 Milliarden Euro…“ Attac-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2016 externer Link

  • Kompromiss bei der Erbschaftssteuer gefunden
    Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Kurz bevor eine letzte Frist des Bundesverfassungsgerichts abgelaufen wäre, gab es einen Durchbruch bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Auch in Zukunft können Firmenerben komplett von der Steuer befreit werden…“ Meldung vom 22.09.2016 beim Detschlandfunk externer Link
  • Scharfe ver.di-Kritik an Kompromiss zur Erbschaftsteuer
    Der von Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer stößt bei ver.di auf scharfe Kritik. „Auch in Zukunft soll es superreichen Unternehmerfamilien und Großaktionären möglich sein, ihre riesigen Vermögen steuerfrei zu übertragen. Mit dem Schutz von Arbeitsplätzen lässt sich das nicht begründen“, betonte ver.di-Chef Frank Bsirske am Donnerstag…“ ver.di-Meldung vom 22.09.2016 externer Link
  • IMK: Skepsis gegenüber Erbschaftsteuer-Reform berechtigt – bei Betriebsvermögen weiterhin extrem niedrige Besteuerung möglich
    „Am morgigen Donnerstag wird das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Die Skepsis mehrerer Bundesländer ist berechtigt. Da das vom Bundestag beschlossene Gesetz neue und sehr weitreichende Privilegien für Unternehmenserben vorsieht, ist fraglich, ob es die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, Erben von Unternehmen gegenüber anderen Erben nicht zu stark zu bevorzugen. Zudem ist zweifelhaft, ob das neue Gesetz zu Mehreinnahmen für die öffentliche Hand führt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung….“ Pressemitteilung vom 7. September 2016 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link. Der IMK Policy Brief „Die Erbschaftsteuer-Reform im Vermittlungsausschuss: Reduzierung oder Ausweitung der Privilegierung von Betriebsvermögen?“ von Birger Scholz und Achim Truger vom September 2016 steht als kostenloser Download zur Verfügung externer Link 
  • Erbschaftsteuer: Offener Brief an Finanzminister der Länder. Multimillionäre und Milliardäre müssen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden
    In einem offenen Brief an die Finanzminister der Bundesländer fordern Verdi, Attac, das Netzwerk Steuergerechtigkeit und Campact eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgt. Auch die Multimillionäre und Milliardäre müssten entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 30. Juni 2016 von Attac Deutschland, Campact, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Verdi externer Link und der Offene Brief externer Link
  • Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer vor: Progressiver Steuersatz für Superreiche und Unternehmenserben / Bündnis überreicht mehr als 140.000 Unterschriften
    „Attac hat einen eigenen Vorschlag für eine umfassende Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Das Konzept des globalisierungskritischen Netzwerks sieht einen progressiven Steuersatz vor, der zu einer deutlich höheren Besteuerung von Erbschaften großer und größter Vermögen führen würde als der Vorschlag der Regierungskoalition…“ Die Kernpunkte des Vorschlags sind: „… Die Erben von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die derzeit am meisten abgeben müssen, sollen entlastet werden. Dazu schlägt Attac einen Freibetrag von zwei Millionen Euro pro Person vor – für alle Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen insgesamt im Leben. Damit wären alle Kleinbetriebe und viele Mittelbetriebe steuerfrei. Bei Erbschaften zwischen zwei Millionen und 20 Millionen Euro können betriebliche Belange berücksichtigt werden, überwiegend durch langfristige Stundung der Steuerschuld. Bei Erbschaften von mehr als 20 Millionen Euro, die etwa die Hälfte der gesamten Erbmasse in Deutschland ausmachen, soll es keinerlei Befreiungen mehr geben. Unternehmerverbände und Kammern konnten noch nie einen Fall nennen, in dem ein Betrieb durch Erbschaftssteuerzahlungen gefährdet war oder gar ruiniert wurde…“ Attac-Pressemitteilung vom 28. Juni 2016 externer Link
  • Skandalöse Reichtumspflege
    „Eine gigantische Welle großer Erbschaften und Schenkungen rollt über unser Land. Jedes Jahr werden 200 bis 300 Milliarden Euro weitergegeben. Der große Vermögenstransfer verläuft nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Acht Prozent der Bevölkerung bekommen zwei Fünftel des zu vererbenden Vermögens. Jede/r Zweite geht leer aus. Damit verschärfen Erbschaften die soziale Spaltung. Die Politik fördert die vererbte Ungleichheit. In der Steueroase Deutschland zahlen Erben im Schnitt nur sieben Prozent Steuern, sofern sie überhaupt über den Freibeträgen liegen. Verantwortlich dafür ist die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen. Jetzt hätte die große Chance bestanden, diese Reichtumspflege einzuschränken.(…) Unterzeichnen Sie jetzt den Appell gegen die ungerechte Erbschaftssteuer“ Beitrag und Aufruf zum Appell von ver.di-Wirtschaftpolitik aktuell 9/2016 externer Link, darin weitere Informationen zur Erbschaftsteuer und der Appell:

  • Familienunternehmen gewinnen Lobbyschlacht um die Erbschaftsteuer
    „Eine halbe Ewigkeit hat sich die Koalition mit der Reform der Erbschaftsteuer beschäftigt. Das Ergebnis ist dürftig – und kann die Ungleichheit im Land nicht mal ansatzweise bekämpfen. Die Bedeutung des Kompromisses, den die große Koalition endlich zur Reform der Erbschaftsteuer gefunden hat, lässt sich anhand einer Zahl verdeutlichen. Um durchschnittlich 200 Millionen Euro soll das Aufkommen an Erbschaftsteuer jährlich steigen, wenn die neuen Regeln in Kraft sind. Zum Vergleich: Jährlich werden in Deutschland Vermögen im Wert von 200 bis 300 Milliarden Euro vererbt. Und das sind nur die konservative Schätzungen. (…) Man kann den Familienunternehmen dazu nur gratulieren. Sie haben eine Lobbyschlacht nach allen Regeln der Kunst geführt – und gewonnen. Die meisten Unternehmen werden auch künftig davon befreit sein, einen Teil des ererbten Vermögens an den Staat abzuführen…“ Ein Kommentar von Cerstin Gammelin vom 20. Juni 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Die Superreichen nicht erbschaftsteuerfrei stellen! Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
    Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens – dazu zählen auch große Aktienpakete – sei übermäßig, weil auch sehr große und größte Vermögen regelmäßig nahezu steuerfrei übertragen werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer droht abermals verfassungswidrig zu sein. Vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen soll auch künftig weitgehend von der Steuer befreit bleiben. (…) Wir fordern, dass künftig auch die Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden. Wir appellieren: Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform muss grundlegend überarbeitet werden. Auch Erbschaften und Schenkungen von großen Betriebsvermögen müssen angemessen besteuert werden.“ Petition bei ver.di externer Link. Siehe dazu:

  • Vererbte Privilegien
    Nach der parlamentarischen Sommerpause steht die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Nachkommen von Familienunternehmern an. Notwendig wurde sie, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 die steuerrechtliche Privilegierung von Unternehmenserben gegenüber Erben anderer Vermögenswerte für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte. Noch können selbst Mitglieder der reichsten Unternehmerdynastien, die man in Russland, der Ukraine oder Griechenland als Oligarchen bezeichnen würde, ihr Firmenimperium übertragen, ohne dass Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt – sofern weit gefasste Mindestbedingungen erfüllt sind…“ Artikel von Christoph Butterwegge in „Blätter für deutsche und internationale Politik“ vom September 2015 externer Link
  • Erbschaftsteuer: Privilegien und Bluffs ohne Ende
    Die Bundesregierung will das Erbschaftsteuergesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Doch der Entwurf sieht weitreichende Privilegien für Unternehmer vor – auf Kosten der Beschäftigung, schreibt der DGB-klartext. Er fordert: Schluss mit der steuerlichen Vorzugsbehandlung von Unternehmensvermögen im Erbfall.
    Stellen Sie sich vor, sie erhalten einen korrekten Einkommensteuerbescheid, wonach Sie noch 1.500 Euro nachzahlen sollen. Den Erläuterungen entnehmen Sie aber, dass Sie nicht zahlen müssen, wenn Sie nur über ein Guthaben verfügen, von dem die Hälfte nicht ausreicht, um die ganze Steuerschuld zu begleichen (also z. B. 2.900 Euro). Völlig abgedrehte Vorstellung, denken Sie? Richtig! Dieser Irrwitz soll aber nach Regierungsbeschluss demnächst bei Erbe oder Schenkung von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro zur Verschonung von der Erbschaftsteuer führen. Da gerade bei Unternehmensfortführungen eher die sorgfältig gestaltete Schenkung die Regel ist, wird es für viele Unternehmerfamilien ein Leichtes sein, die entsprechenden Voraussetzungen für diese Privilegierung zu schaffen
    …“ DGB-Meldung vom 23.07.2015 externer Link
  • Erbschaftsteuer: Minimalinvasive Reform verabschiedet. Firmenprivilegien kaum angetastet
    Der Aufschrei der Wirtschaftsverbände hat sich gelohnt: Die von der schwarz-roten Koalition geplante Erbschaftsteuerreform behält die meisten Ausnahmen bei. Sie wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen…“ Artikel von Kurt Stenger vom 08.07.2015 bei Neues Deutschland online externer Link
  • Erbschaftsteuer: DGB hält Vorschläge von Schäuble für verfassungswidrig
    Gewerkschaften erheben Einspruch gegen Reformmodell: DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt, Erben größerer Unternehmen würden zu großzügig behandelt
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). In Teilen sei der Entwurf, der nach der bisherigen Planung der Regierung am Mittwoch dem Kabinett vorgelegt werden soll, verfassungswidrig, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Tagesspiegel
    …“ Artikel von Albert Funk vom 05.07.2015 im Tagesspiegel online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=83187
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