Sammelklage gegen Facebook?

Dossier

europe vs facebookMit seiner Klage gegen Facebook ist der Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien nun erst einmal gescheitert. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig, weil Schrems Facebook zum fraglichen Zeitpunkt nicht nur privat genutzt hat...“ Beitrag von Martin Holland bei heise news vom 1. Juli 2015 externer Link: Wiener Gericht weist Sammelklage gegen Facebook zurück. Siehe dazu die Aktionsseite europe-v-facebook.org externer Link und hier dazu:

  • DSGVO: EU-Gericht erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook New
    „… Der EuGH urteilte am heutigen Donnerstag über ein Verfahren, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Datenschutzpraktiken des Digitalkonzern angestrengt hatte. In seiner Pressemitteilung zum Urteil stellt das Gericht fest, dass ein Verband wie der vzbv gegen „den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen“ Klage erheben darf. In dem Verfahren ging es um Spiele von Drittanbietern, die Facebook in seinem App-Zentrum anbietet. Nutzer:innen müssten der Nutzung ihrer Daten zustimmen, um Spiele wie FarmVille innerhalb von Facebook spielen zu können. Doch habe Facebook nicht in präziser, transparenter und verständlicher Form über die Verwendung der Daten informiert, wie es eigentlich von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben werde. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof in Deutschland bereits im Mai 2020. (…)Das deutsche Gericht hielt jedoch für nicht ausreichend geklärt, ob es Verbänden wie dem vzbv überhaupt rechtlich zustehe, Datenschutzverletzungen unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag vor Gericht zu bringen. Solchen Verbandsklagen stehe nichts im Wege, schrieb EU-Generalanwalt Richard de la Tour in einem nicht-bindenden Rechtsgutachten. Das gelte zumindest dann, wenn das betreffende EU-Mitgliedsland dies zulasse. Die Unterlassungsklage des Bundesverbands gegen Facebooks Hauptniederlassung in Irland sei daher zulässig. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Rechtsauffassung. Er urteilte, dass ein Verband zur Wahrung von Verbraucher:inneninteressen wie der vzbv unter den Begriff einer im Sinne der DSGVO klagebefugten Einrichtung falle, da er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolge. Der Bundesgerichtshof muss nun abschließend über den vzbv-Fall entscheiden. Das Urteil eröffnet aber auch den Raum für ähnliche Verbandsklagen nicht nur gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta, sondern auch gegen andere Firmen.“ Beitrag von Alexander Fanta vom 28. April 2022 bei Netzpolitik.org externer Link
  • EuGH weist Schrems-Sammelklage gegen Facebook ab 
    Datenschützer Max Schrems wollte gemeinsam mit 25.000 Nutzern aus aller Welt gegen den IT-Konzern vorgehen Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass eine Art „internationale Sammelklage“ gegen Facebook in Wien nicht möglich ist. Der Datenschützer Max Schrems wollte gemeinsam mit 25.000 anderen Nutzern aus aller Welt gegen Facebook vorgehen, als Gerichtsstand sollte Wien gelten. Der Fall durchlief sämtliche Instanzen und wurde vom Obersten Gerichtshof an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. „Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, verpasst“, kommentierte Schrems in einer Aussendung. Facebook hatte zuvor die Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestritten. Ein Prozess in Irland wiederum würde Kosten in Millionenhöhe verursachen, außerdem ist eine Sammelklage dort nicht möglich…“ Artikel vom 25.1.2018 bei Der Standard online externer Link, siehe dazu:

  • Max Schrems kommt in Österreich langsam gegen Facebook voran
    In zweiter Instanz wurde die Sammelklage des Datenschutzaktivisten nicht zugelassen, allerdings kann Schrems als einzelner gegen Facebook vor Gericht gehen. Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems‘ hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte…Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 21.10.2015 externer Link
  • Wiener Landesgericht will „heiße Kartoffel“ nicht
    Das Landesgericht in Wien hat in erster Instanz entschieden, dass die Klage gegen Facebook aus formellen Gründen unzulässig wäre. Über den Inhalt der Klage (also die konkreten Datenschutzverstöße) wurde nicht entschieden, da das Gericht die Fragen der Zulässigkeit und Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage trennte. Die Entscheidung wird – wie zuvor angekündigt – umgehend durch ein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Wien bekämpft. Die Frage der Zuständigkeit geht damit in die nächste Runde…Meldung der Initiative „Europe vs. Facebook“ vom 30. Juni 2015 externer Link. Ausführlicher in der Presseinfo von Europe vs. Facebook zum Download externer Link
  • Verfahren europe vs facebook – EU-Kommission: „Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen“
    Das EuGH-Verfahren um den Datenschutz bei Facebook könnte zu einem Grundsatzurteil über Safe Harbour führen. Der Vertreter der EU-Kommission wurde nun intensiv befragt und musste einräumen, dass das Abkommen EU-Daten nicht ausreichend schützt. Wer fürchtet, dass seine Nutzerdaten vor der NSA nicht sicher sind, „sollte sich überlegen, ob er seinen Facebook-Account nicht besser löscht.“ Mit diesen Worten hat der Vertreter der Europäischen Kommission am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof eingestanden, dass das Safe-Harbour-Abkommen die Privatsphäre von Europäern nicht angemessen schützt…Bericht von Martin Holland auf heise online vom 26. März 2015 externer Link. Zu den Hintergründen um das Gerichtsverfahren siehe auch die Homepage der Inititaive Europe vs. Facebook externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=82877
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