- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
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- Medien und Informationstechnik
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
Rüstungskonversion. Antrag der Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Heidenheim an den 23. Gewerkschaftstag der IG Metall
„Der 23. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
1. Die Industriegewerkschaft Metall wird aufgefordert, dem in unserer Satzung beschlossenen Ziel zur Sicherung des Friedens für Abrüstung und Völkerverständigung mehr Bedeutung und verstärktes Interesse und Engagement beizumessen und verstärkt einzusetzen. (…)
2. Der Vorstand der IG Metall wird aufgefordert, den Prozess für eine um-fassende Abrüstung zu fördern, in dem er die Produktion von Rüstungsgütern und alle Waffenexporte verurteilt.
3. Der Vorstand der IG Metall wird aufgefordert, den ehemals mutigen Weg auf Unternehmen mit Rüstungsanteilen einzuwirken, sich von Rüstungsaufträgen zu trennen (Konversion).
4. Gemeinsam mit den in den Rüstungsbetrieben Beschäftigten, den Arbeitern und Angestellten, ihren Betriebsräten und gewerkschaftlichen Vertauensleuten, sind mit Abstimmung in den Bezirken und Verwaltungsstellen Umstellungsausschüsse einzurichten, die sich mit alternativen Produkten beschäftigen. Hierzu sind auch betriebsübergreifende Institute oder Hochschulen, die sich mit alternativen Produkten beschäftigen, zu beteiligen…“ Antrag und Begründung . Siehe zum Hintergrund:
- Das Dossier im LabourNet Germany: 23. Ordentlicher Gewerkschaftstag der IG Metall in Frankfurt
- Wir erinnern an: MetallerInnen diskutieren wieder über Rüstung und Konversion. Beitrag von Gertrud Moll, Ex-Betriebsrätin und Ex-Delegierte IGM, in Altersruhe, vom 15.4.2015