Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also den Großteil der Vorratsdatenspeicherung
„Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen können – und dafür gilt kein Richtervorbehalt. Die anstehende Vorratsdatenspeicherung krankt an allen Ecken und Enden – zuallererst natürlich daran, dass sie weder räumlich noch zeitlich noch auf einen Personenkreis begrenzt ist, was der Europäische Gerichtshof aber vorausgesetzt hat. Aber auch in den Details finden sich viele weitere Fallstricke…“ Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 20. April 2015