EinV abgeschlossen – Fehler bindend! Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen prüfen! Zwei Bewerbungen trotz fehlender Stellenangebote laut Gericht zumutbar
„Bei der Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung sollte diese genau geprüft werden. Denn die Vereinbarungen sind oftmals auch vor Gericht bindend. So erging es auch einem Hartz IV Betroffenen, der vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klagte und verlor. Das Jobcenter hatte den Kläger zu mindestens zwei Bewerbungen pro Woche verpflichtet. Weil diese Mindestanzahl nicht eingehalten wurde, verhängte die Behörde eine Regelsatz-Kürzung. Der Kläger machte jedoch deutlich, dass es nachweislich in der Region nicht genügend passende Stellenangebote gäbe, so dass die Mindestzahl nicht immer eingehalten werden konnte. (Az.: L 3 AS 505/13, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz) (…) Das Landessozialgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Sozialgerichts. Die Sanktionen seien somit gerechtfertigt. Rat: Vor Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung diese genau prüfen. Nicht gleich vor Ort unterzeichnen, sondern sich Bedenkzeit erbeten und den Vertrag nach Hause nehmen. Im Zweifel eine Beratungsstelle aufsuchen.“ Meldung vom 19.04.2015 bei gegen-hartz . Wir erinnern an unsere Rubrik im LabourNet-Archiv “Eingliederungsvereinbarung“