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Opel Bochum: Klage-Welle gegen Kündigungen
„Allein am heutigen Tag fanden am Bochumer Arbeitsgericht neun Gütetermine von Opel-Arbeitern zu ihren Klagen gegen die Kündigung statt. Viele weitere Termine folgen in den nächsten Tagen und Wochen „am laufenden Band“. Der Plan der Adam Opel AG, nach Schließung von Werk 1 in Bochum endlich Ruhe haben zu wollen, ist gescheitert…“ Pressemitteilung der Gruppe Offensiv – für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit bei Opel und Neovia vom 17.03.2015 Aus dem Text: „Im Fall unseres Kollegen Klaus Leymann, Betriebsratsmitglied der Liste OFFENSIV, ist Opel genötigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Änderungskündigung für unwirksam zu erklären. So eilig war es der Personalabteilung, dass sie nicht einmal die für schwerbehinderte Mitarbeiter vorgeschriebene Zustimmung des Integrationsamtes abgewartet hatte. Für Entwarnung gibt es aber keinen Anlass, denn Opel hat bereits eine zweite Kündigung gegen ihn ausgesprochen, welcher das Integrationsamt diesmal nicht widersprach. Das Amt hat sich dabei die seltsame Logik von Opel zu Eigen gemacht, wonach mit der Schließung von Werk 1 angeblich kein Arbeitsplatzbedarf am Standort Bochum mehr bestünde. Fakt ist jedoch: die Adam Opel AG ist mit 20 Prozent am Bochumer Teile- und Zubehörlager (Werk 3) von Neovia Logistics beteiligt und hat mittlerweile öffentlich erklärt, das Lager ab Februar 2016 wieder vollständig unter eigener Regie zu führen…“ Siehe dazu:
- Bochum: Teilerfolg gegen Opel in Kündigungsschutzklage
„Am gestrigen Mittwoch wurden vor dem Arbeitsgericht Bochum gleich mehrere Klagen eines Kollegen, vertreten von seiner Rechtshelferin des DGB, bezüglich der Bochumer Opel-Werkschließung verhandelt. Der Kollege hatte den angebotenen Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, weil er sich seinen Arbeitsplatz nicht abkaufen lässt, und wurde deshalb gekündigt. Im Ergebnis hat die Richterin die Änderungskündigung des Kollegen für ungültig erklärt! …“ Mitteilung der Gruppe Offensiv – für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit bei Opel und Neovia vom 28.05.2015
Aus dem Text: „Im Kammertermin hatte die Richterin mündlich begründet, die Kündigung sei sozialwidrig, weil ein Wechsel an einen anderen Opel-Standort nicht mit Lohnverlusten verbunden sein dürfe. Dies beinhalteten jedoch die „Angebote“, die Opel in Verbindung mit der Änderungskündigung gemacht hatte: verlängerte Arbeitszeit in Eisenach und eine abzuschmelzenden Einstellzulage in Rüsselsheim: „das ist in der Realität auf Dauer ein Lohnverlust“, stellte die Richterin richtig fest. Auch wenn Opel sicherlich in Berufung gehen oder eine neue Kündigung aussprechen wird, ist dies ein wichtiger Teilerfolg…“
- Urteil des AG Bochum belegt Betrug durch Sozialtarifvertrag bei Opel Bochum
„Am 22.04.15 hat das Arbeitsgericht Bochum die Klage unseres Kollegen Rainer Weinmann auf einen Ersatzarbeitsplatz im Bochumer Werk 3 abgewiesen. Der Spruch des Richters bestätigt den wahren Charakter des zwischen Adam Opel AG und IG Metall im Zuge der Schließung des Opel-Werks 1 in Bochum abgeschlossenen Sozialtarifvertrags: Er war und ist ein Betrug an Belegschaft und Öffentlichkeit mit dem alleinigen Zweck, einen Kampf der Opelaner zur Verteidigung ihrer Arbeitsplätze zu verhindern und möglichst viele kämpferische Gewerkschafter von einem Wechsel ins Werk 3 auszuschließen. Das Urteil belegt: der Sozialtarifvertrag wurde bewusst so ausgearbeitet, dass das Einklagen ihrer Rechte weitgehend unmöglich ist…“ Pressemitteilung von Offensiv Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit bei Opel und Neovia (Opel-Werk 3) in Bochum vom 06.05.2015