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DHL: Vorgesetzter im LC Bremen dreht völlig durch!
„Aus gegebenen Anlass vollen wir von der DHL Betriebsgruppe aktuell über einen Vorfall berichten, der sich in Kalenderwoche 11 im LC Bremen zugetragen hat. Hier geht es um einen Kollegen der eine Abmahnung von seinem höheren Vorgesetzten erhalten sollte, nur weil dieser sich eigentlich ordnungsgemäß bei ihm abgemeldet hatte und wegen Unwohlsein nach Hause gehen wollte…“ Artikel von der DHL Betriebsgruppe LC Bremen vom 14.03.2015
- Aus dem Text: „Dem Kollegen ging es Mitte der Kalender Woche 10 nicht gut, so dass er sich schließlich am Donnerstag Morgen auf der Arbeit für Donnerstag und Freitag KOA (Krank ohne Arztbesuch) gemeldet hatte. Weil nun der Kollege aber wusste, dass ein Arbeitskollege in der folgenden Woche aussetzen würde und ein anderer Kollege dann die Arbeiten wegen der hohen grippebedingten Ausfälle alleine erledigen müsste, kam der Kollege also am Montag wieder zur Arbeit. (…) Nun sollte der Kollege am Donnerstag kurzfristig auch noch in eine anderen Abteilung aushelfen. Da sich nun der Kollege jedoch wegen seiner verschleppen Erkältung nicht in der Lage sah in der anderen Abteilung auszuhelfen, entschloss er sich schließlich zu seinem höheren Vorgesetzten zu gehen und sich ordnungsgemäß bei ihm wegen Unwohlsein abzumelden und nach Hause zu gehen. (…) Und ab jetzt beginnt es völlig aus dem Ruder zu laufen! Der Kollege wollte gerade beim Werkschutz durch den Ausgang gehen, als der Werkschutz den Mitarbeiter davon in Kenntnis setzte, dass der Betriebsrat angerufen habe und der Kollege sich unbedingt beim Betriebsrat melden solle. Am Telefon erklärte ihm der Betriebsrat dann, dass sein Vorgesetzter beim Betriebsrat angerufen habe und eine völlig andere Geschichte erzählt hätte, als die die ich erzählt hatte. Danach hätte der Vorgesetzte gegenüber dem Betriebsrat erläutert: Der Mitarbeiter wäre in seinem Büro aufgetaucht, hätte rumgeschriehen und angekündigt nach Hause zu fahren, um anschließend zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben lassen würde. Wenn sein Mitarbeiter also das Betriebsgelände verlässt, muss er wegen angekündigter Krankmachung seinem Mitarbeiter eine Abmahnung dafür ausstellen...“