Sicherheitspolitische Wiedervereinigung? Zum Verhältnis von Polizei und Geheimdiensten
„Nicht nur hierzulande, aber besonders in Deutschland mit seiner grausamen Geschichte, spielt diese Machtbegrenzung eine herausragende Rolle. Deshalb gilt das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten – eine bedeutsame Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit dem zentralen Reichssicherheitshauptamt und dem Terrorapparat der Gestapo der Nazizeit, die sowohl geheimdienstlich als auch exekutiv-polizeilich tätig waren; allerdings wird das Gebot mit der aufgezeigten Entwicklung mehr und mehr unterlaufen. Mit diesem Gebot sollten ursprünglich in Westdeutschland eine institutionelle Wiedervereinigung und damit eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsapparate sowie eine neue Geheimpolizei verhindert werden…“ Beitrag von Rolf Gössner in der neuen SoZ vom 1. Januar 2015
. Aus dem Text: „Obwohl das Trennungsgebot offiziell nach wie vor anerkannt ist, wird es nach und nach verwässert, was eine potenziell systemsprengende Kraft hat. Damit wächst tatsächlich etappenweise zusammen, was nicht zusammen gehört. Das Trennungsgebot wird als machtbegrenzendes Prinzip zur Disposition gestellt und eine wichtige Lehre aus der deutschen Geschichte weitgehend entsorgt – was eine zunehmende Machtkonzentration der Sicherheitsbehörden zur Folge hat, die sich immer schwerer demokratisch kontrollieren lassen.„