Erstmal keine Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung beschließt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz

Bundesinnenminister plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im InternetDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur „Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ verabschiedet. Die zunächst offen gelassene Hintertür zur Vorratsdatenspeicherung ist geschlossen.Meldung auf heise online von Stefan Krempl und Andreas Wilkens vom 17. Dezember 2014 externer Link. Aus demText: „Besonders umkämpft waren vorab Passagen im ursprünglichen Referentenentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), in denen Bürgerrechtler und Datenschützer eine Möglichkeit zur „verdachtslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens“ sahen, bei der sogar Inhalte ein halbes Jahr archiviert und ausgewertet werden könnten. Dies gehe noch über die früheren Bestimmungen zum Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten hinaus, die das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt hatte. Nach Gesprächen mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) strich das Innenministerium die Klauseln.“ Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=71998
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