Zur Funktion von Migration und rassistischer Ausgrenzung am Arbeitsmarkt
„Anlässlich der seit Januar 2014 gültigen EU-Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Menschen aus Rumänien und Bulgarien war eine Debatte um das Ausmaß und die Folgen verstärkter Einwanderung aus diesen Ländern entbrannt. Der nachfolgende Beitrag (…) geht von der grundlegenden Annahme aus, dass es nicht genügt, alleine populistische Ressentiments und Vorurteile zu widerlegen; notwendig ist vielmehr, die Bedeutung von Migration und Rassismus für die Struktur kapitalistischer Arbeitsmärkte zu erfassen.“ Beitrag von Patrick Schreiner auf annotazioni.de vom 11. Dezember 2014 . Aus dem Text:
- „Mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen gehen auf den Arbeitsmärkten unterschiedliche Grade der sozialen Anerkennung, der Prekarisierung und der Erpressbarkeit einher. Auf diese Weise bleiben Arbeitskräfte für verschiedenste Zwecke, Budgets und Anforderungen verfügbar (Friedrich/Pierdicca 2014) – der indische Manager ebenso wie der rumänische Werkvertrags-Schweinezerleger, die spanische Ingenieurin ebenso wie die „illegale“ russische Prostituierte, der chinesische Architekt ebenso wie die peruanische häusliche Pflegekraft. Was migrantischen Beschäftigten – in je unterschiedlichem Ausmaß – als rassistische Ausgrenzung entgegentritt, ermöglicht den Käufern ihrer Arbeitskraft einen kostengünstigen und flexiblen Einsatz derselben. Und je weiter unten in der gesellschaftlichen Hierarchie sich der/die Beschäftigte dabei befindet, desto kostengünstiger und flexibler ist seine/ihre Arbeitskraft im Regelfall zu haben.„