Mogelpackung zu Lasten der Beschäftigten: Neuregelung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
„Auf den ersten Blick sind es gute Nachrichten für gesetzlich Versicherte: Ab Januar 2015 sinkt der Beitrag für die Krankenversicherung von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent. Gleichzeitig hat der Bundestag den Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Bisher wurde der Beitrag jeweils zur Hälfte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt. Nach der neuen Regelung zahlen Beschäftigte alle künftigen Mehrkosten allein…“ Artikel vom 13. November 2014 von Carola Bury (Referentin für Gesundheitspolitik) und Claudius Kaminiarz (Leitung Rechtspolitik und Rechtsberatung) bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Siehe ebd. das Sonderblatt: „Achtung Mogelpackung! Neuregelung der Beitragssätze und der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2015“