- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
[HL Logistik] Union Busting: Kein Job für Gewerkschaftsmitglieder. Logistiker stellt als Bedingung für Einsatz als Werkvertragsbeschäftigter den Verzicht auf
„Auf einen besonderen Fall der Einschränkung der Arbeitsrechte machte in der vergangenen Woche die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufmerksam. Demnach habe die Firma Bilstein im westfälischen Hagen-Hohenlimburg den betriebsinternen Transport an die Firma HL Logistik übergeben. Die Beschäftigten, die die Tätigkeit zuvor ausgeführt hatten, wurden innerhalb des Unternehmens versetzt, und allen Angestellten wurde die Entscheidung mit der Aussicht auf verbesserte Betriebsabläufe schmackhaft gemacht. Doch nach Angaben der Gewerkschaft wurden die eingesetzten Werkvertragsarbeiter für dieselbe Tätigkeit nun deutlich schlechter entlohnt. Demnach erhielten die Staplerfahrer einen Grundlohn von 1.750 Euro bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Die zuvor angestellten Kollegen arbeiteten wie in der Metallindustrie üblich 35 Stunden pro Woche und erhielten eine Entlohnung von 2.435 Euro. Statt der von der Unternehmensführung angekündigten »Spezialisten« seien nun meist angelernte Kräfte für die Logistik zuständig, was zu einer Verletzung der gesetzlichen Ruhezeiten und in der Konsequenz zu etlichen Sachschäden geführt habe. Allerdings habe der Betriebsrat keine Informationen erhalten, auch nicht zu eventuell sicherheitsrelevanten Aspekten beim Verzicht auf Fachpersonal…“ Artikel von Claudia Wrobel in junge Welt vom 21.10.2014