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Buch: Macht und Recht im Betrieb. Der „Fall BMW-Berlin“
„Während sich die Bekämpfung der Gewerkschaften in den USA zu einem milliardenschweren Gewerbe entwickelte, waren die dort angewandten Strategien des »Union-Busting« hier noch weitgehend unbekannt. Dies hat sich in der Zwischenzeit jedoch deutlich verändert. Eine aktuelle Studie der Otto-Brenner-Stiftung spricht „von einer neuen Qualität antigewerkschaftlichen und mitbestimmungsfeindlichen Vorgehens“ in Deutschland.
Das vorliegende Buch ist eine Reise in die Vergangenheit, zu den Anfängen dieser aggressiven Unternehmensstrategie. Ort der Handlung: das Motorradwerk der BMW AG in Berlin-Spandau. Zeitschiene: 1984-87. Zentrale Fragen: Sind nur noch Betriebsräte und ‚Gewerkschafts‘-vertretungen erlaubt, die dem Unternehmen genehm sind? Kann es sich diese gleich selbst zusammensetzen? Das Buch dokumentiert eine dreijährige heftige Auseinandersetzung um die Kündigung von IG Metall-Betriebsräten. Diese konnten letztlich das Recht der Belegschaft, die eigene Interessenvertretung ohne fremde Einflussnah
me zu wählen, erfolgreich verteidigen. Das Lehrstück über Macht und Recht im Betrieb wirft auch die Frage auf, wie Gewerkschaften ihre Autonomie verteidigen können und wie sie mit auseinander laufenden Interessen ihrer Mitglieder umgehen sollen.“ Klappentext zum von Frank Steger im Verlag Die Buchmacherei herausgegebenen Buch (358 Seiten, Buchpreis: € 14,95 + € 2,15 (Porto + Verpackung) = € 17,10). Siehe dazu Infos und Leseproben sowie Besprechungen:
- „…aufrecht gehen und Mensch sein, auch in der Fabrik“
„„Die Buchmacherei“ hat eine umfangreiche „Dokumentation eines außergewöhnlichen Kampfes“ veröffentlicht. In einer Fülle von Zeitdokumenten aus den ‘80er Jahren wird lebendig, wie die Geschäftsleitung des West-Berliner BMW-Motorradwerks versuchte, widerständige Betriebsräte kaltzustellen – und nach jahrelangem Kampf scheiterte. Das Buch „Macht und Recht im Betrieb“ sei allen betrieblich-gewerkschaftlichen Aktiven ans Herz gelegt; insbesondere denen, die von der „neuen Qualität antigewerkschaftlichen und mitbestimmungsfeindlichen Vorgehens“ in deutschen Unternehmen betroffen sind…“ Besprechung von Christoph Wälz vom 22. Dezember 2015 bei Lernen im Kampf
- „Solidarität hilft siegen“ – die Auseinandersetzung mit BMW vor 30 Jahren
Interview mit Rainer Knirsch, damaliger Betriebsrat im BMW Motorradwerk Berlin von Peter Nowak in der taz vom 16.03.2015 . Aus dem Text:„taz: Herr Knirsch, Mitte der achtziger Jahre standen Sie als BMW-Betriebsrat im Mittelpunkt heftiger Auseinandersetzungen, die jetzt in dem Buch „Macht und Recht im Betrieb“ dokumentiert sind. Warum wollte das BMW-Management Sie und Ihre beiden Betriebsratskollegen loswerden?
Rainer Knirsch: Weil wir unser Amt als Betriebsräte ernst nahmen: für höheres Urlaubsgeld, für Lohngruppenerhöhungen, gegen Krankheitskündigungen. Eine Rationalisierungsstudie haben wir abgelehnt und damit etwa 50 Arbeitsplätze gesichert. Wir waren Gewerkschafter, die auch als Betriebsräte ihr Recht auf Organisierung der Belegschaft und auf Teilnahme an Streiks ausübten. (…)
taz: Was ist nach 30 Jahren an Ihrem Fall noch interessant?
Rainer Knirsch: Das „Union Busting“ der achtziger Jahre war der Anfang: Die systematische Bekämpfung von uns aktiven Gewerkschaftern durch insgesamt 20 kettenartige Kündigungen; durch Inszenierung einer hetzerischen Betriebsversammlung zur Amtsenthebung, zuletzt durch Einsatz einer Detektei und Rufmord über Presse und Rundfunk. Ähnliche Methoden der Arbeitgeber erleben wir heute ständig, etwa gegen Betriebsräte bei Neupack oder Enercon.“
- Freude am Union Busting
„Aktive Gewerkschaftsbekämpfung findet nicht nur bei BMW statt. Der bayrische Automobilhersteller betreibt sein Zermürbungswerk gegen renitente Arbeiter aber besonders gründlich. Das hat Tradition. Ungerechtfertigte Abmahnungen und Kündigungen gehören in Deutschland zu den wichtigsten und am häufigsten genutzten Waffen im Kampf gegen Betriebsräte und aktive Gewerkschafter. Obgleich diese Kündigungen dem leicht erkennbaren Zweck dienen, einzelne zu zermürben und zumindest zeitweilig von der Belegschaft zu isolieren, werden sie von den meisten Arbeitsgerichten als gerechtfertigt angesehen und immer öfter werden entsprechende Prozesse zugunsten der Unternehmerseite entschieden…“ Artikel von Elmar Wigand in junge Welt vom 03.02.2015 . Aus dem Text: „Diese groteske Zermürbungsstrategie wird meist flankiert von intensiver Stimmungsmache im Betrieb. Während die einen wahlweise als Gesetzesbrecher, ferngesteuerte Radikale oder notorische Querulanten diffamiert werden, motzt die Geschäftsleitung gelbe, also unternehmerfreundliche, Betriebsratslisten und von oben gesteuerte Belegschaftsinitiativen, zusammengesetzt aus Günstlingen und Claqueuren, mit Geld, Hilfestellungen in Sachen PR sowie Vorteilsgewährung auf. (…) Diese Art von Union Busting, der Bekämpfung von Gewerkschaften, ist in Deutschland flächendeckend und branchenübergreifend nachweisbar, aber bislang so gut wie unerforscht. Ebenso wird sie von Staatsanwaltschaften nicht verfolgt, sondern »mangels öffentlichen Interesses« ignoriert oder als Kavaliersdelikt abgetan, obwohl die Behinderung von Betriebsräten laut Paragraph 119 Betriebsverfassungsgesetz eine Straftat ist…“
- Inhaltsverzeichnis, Vorwort des Verlags sowie „Was heute immer noch so und was anders ist“, die Einleitung von Bodo Zeuner als exklusive Leseproben im LabourNet Germany