Bundesweite Petition „Schluss mit dem Hartz-IV-Sonderrecht“
„Der Bezirkserwerbslosenausschuss des ver.di-Bezirks Mittelfranken startet eine bundesweite Petition, die das Ziel hat, systematische Diskriminierung von Leistungen der Grundsicherung für Erwerbstätige („Hartz IV“) zu beenden. Durch die Gesetzgebung und ihre Weiterentwicklung seit 2005 wurden vielfältige verschärfende Sonderregelungen speziell für Hartz-IV-Empfänger geschaffen, die Grundrechte über Gebühr einschränken und weder mit dem Sozialstaatsgebot, noch mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sind. Bereits jetzt sind auch weitere neue Verschärfungen in 2015 absehbar…“ Pressemeldung bei ver.di Mittelfranken vom 21.8.2014 : Bezirkserwerbslosenausschuss fordert: Schluss mit der „Sonderrechtszone Hartz IV“. Für den Text der Petition und eine sehr gute Auflistung der Themen, bei denen in den Jobcentern eine Entrechtung der Betroffenen erfolgt, siehe ebd. die Pressemappe „Sonderrechtszone“ . Siehe dazu:
- ver.di Mittelfranken protestiert: „Hartz IV ist Schikane“. Dienstleistungsgewerkschaft erhebt Stimme gegen eingeschränkte Grundrechte
„Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht mobil: Der Bezirkserwerbslosenausschuss Mittelfranken startet eine bundesweite Petition, die sich gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung richtet. Seit 2005 würden die Grundrechte der sogenannten Leistungsempfänger immer mehr eingeschränkt. Rund zehn Jahre nach Einführung der von Anfang an umstrittenen Hartz-Gesetze spricht der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Ulli Schneeweiß von einer „Sonderrechtszone Hartz-IV“. Und er warnt vor weiteren Verschärfungen: „Die Zügel werden noch straffer angezogen, wir sind der festen Meinung, dass Hartz-IV-Empfänger innerhalb der Sozialgesetzgebung abgehängt und prekarisiert werden.“…“ Artikel von Michael Husarek in den Nürnberger Nachrichten online vom 21.08.2014 . Aus dem Text: „… Aus Sicht der Gewerkschaft gibt es viele Beispiele, die die Sonderstellung von Hartz IV untermauern. Insgesamt acht Punkte listet die Begründung der Petition auf, die bereits an den Deutschen Bundestag gesandt wurde. Ganz oben steht dabei die Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl und das Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: „Das darf es nicht geben, dass ein Existenzminimum noch gekürzt wird“, fordert Schneeweiß. Und rechnet mit einer raschen Verbreitung der von ver.di Mittelfranken ausgehenden Petition. Der Landes- und der Bundesverband hätten bereits Interesse bekundet. Im Text heißt es: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von LeistungsempfängerInnen zum Inhalt haben.““