Rentenversicherung für Gefangene

Dossier

gute arbeit fuer uns alle - auch im knastDas Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte im Mai 2011 eine Petition zur Einbeziehung der arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung gestartet. Drei Jahre später hat der Deutsche Bundestag entschieden, das Anliegen an die Bundesregierung und die Länderparlamente zu überweisen (Pet 3-17-11-8213 / BT-Drs. 18/861). Der Petitionsausschuss folgt mutmaßlich den Argumentationen des Arbeitsministeriums. Diese Argumente sind jedoch nicht akzeptabel. Seit Jahren wird wiederholt vorgetragen, dass Strafgefangene kein freies Arbeitsverhältnis hätten und deswegen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen seien. Es ist aber der Situation des Freiheitsentzuges zuzurechnen, dass bislang außer im Freigang keine freien Arbeitsverhältnisse möglich sind. Allerdings wird in mehreren der neuen Länderstrafvollzugsgesetze die Arbeitspflicht durch eine freiwillige Arbeitsmöglichkeit ersetzt. (…)  Es ist an der Zeit, den sozialen Skandal des Ausschlusses der Gefangenen aus der Rentenversicherung zu beenden. Die Bundesregierung und die Länderregierungen sind jetzt aufgefordert, das Versprechen des Strafvollzugsgesetzes von 1977 endlich einzulösen…“ Aus der Pressemitteilung vom 5.6.2014 und neu dazu:

  • Rente für Gefangene endlich umsetzen! Das Grundrechtekomitee fordert die Einlösung eines Gesetzesversprechens von 1977 New
    „Am 5./6. Juni 2019 tagt die Justizministerkonferenz der Länder in Travemünde. Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Arbeits‐ und Sozialministerkonferenz jeweils Beschlüsse gefasst, denen zufolge die arbeitenden Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Und schon 2015 hatte eine Bund‐Länder‐Arbeitsgruppe Beschlussvorlagen mit verschiedenen Varianten der Umsetzung geliefert. Ausgangspunkt war dort, dass die Länder als Arbeitgeber die Kosten für die Rentenversicherung übernehmen müssen. Dennoch weigert sich der Bund, eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung auf den Weg zu bringen, da eine klare Zusage der Länder zur Finanzierung fehle. Traurige Pointe: Die Gesetzesinitiative wurde im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich zugesagt, der Skandal der Nichteinbeziehung währt damit seit über 40 Jahren…“ Forderung von Britta Rabe vom 3. Juni vom und beim Grundrechtekomitee externer Link
  • Rente für arbeitende Gefangene beschlossen – Wann kommt die Gewerkschaftsfreiheit? 
    „GG/BO Solidaritätsgruppen Berlin, Jena, Köln, Leipzig, Rosenheim: Wir, die Soligruppen der Gefangenen-Gewerkschaft, freuen uns, dass von der Justizministerkonferenz nun endlich der Einbezug der Gefangenen in die Rentenversicherung beschlossen externer Link worden ist. Allerdings kann diese Änderung nur einen ersten symbolischen Schritt in Richtung grundlegender Verbesserungen zugunsten der Gefangenen darstellen. Schon das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1977 sah einen Einbezug in die Rentenversicherung für alle arbeitenden Gefangenen vor. Die Umsetzung scheiterte jedoch an einem Vorbehalt der Länder. Dementsprechend wurde das Thema seit über 40 Jahren immer wieder von der Tagesordnung der Justizministerkonferenz gestrichen oder die Thematik zeitlich verschoben. Offensichtlich brauchte es selbstorganisierte Initiativen von den Betroffenen und externe Organisationen, um die soziale Frage hinter Gittern zu stellen und zu beantworten. So steht das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. seit 2011 für den  Einbezug in die Rentenversicherung für alle gefangenen Arbeiter*innen ein. Dass sich im Juni 2015 die Justizministerkonferenz endlich mit den Frage nach dem Einbezug in die Rentenversicherung beschäftigte, ist u.a. der Arbeit dieses Komitees zu verdanken.(…) Die drei Kernziele der GG/BO sind Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern, gesetzlicher Mindestlohn und voller Einbezug in die Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung zählt die GG/BO neben der Rentenversicherung jedoch auch die Krankenversicherung.“…“ Pressemitteilung der GG/BO vom 12.06.2018 externer Link
  • Grundrechtekomitee: Wir begrüßen die Entscheidung zur Rente für Gefangene. Jetzt muss die Bundesregierung handeln 
    Die Justizministerkonferenz der Länder hat nun endlich den Weg frei gemacht für den Erlass des schon 1977 im Strafvollzugsgesetz geforderten Gesetzes zur Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in das Rentenversicherungssystem. Am 7. Juni 2018 hat die Justizministerkonferenz in Thüringen beschlossen, die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das Grundrechtekomitee und viele weitere Organisationen der Straffälligenhilfe hatten sich seit Jahren aus menschenrechtlichen und sozialen Gründen für diese Forderung eingesetzt.  (…) Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, schnellstmöglich das entsprechende Gesetz zu erlassen, um die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung umzusetzen. Der Beschluss der Justizministerkonferenz sagt allerdings nichts zur Bezugsgröße der Einbeziehung. Da die Gefangenen keine realen Löhne erhalten, müssen die Länder als Arbeitgeber die Rentenbeiträge bezahlen. (…) Ziel der Einbeziehung in die Rentenversicherung ist es laut Mitteilung der Justizministerkonferenz auch, die Leistungen der Grundsicherung im Alter zu verringern und eine Angleichung der Lebensverhältnisse „hinter den Mauern“ mit „denen draußen“ zu erreichen. Diese Angleichung gehört auch zum Inhalt des Resozialisierungsprinzips. Deshalb muss für die Einzahlungen in die Rentenkasse zumindest der gesetzliche Mindestlohn als Bemessungsgrundlage dienen. D.h. konkret, dass mindestens 70% als Bezugsgröße anzusetzen sind. Für diese Forderung gilt es nun bei der konkreten Gesetzesumsetzung zu streiten.“ Pressemitteilung vom 11.6.2018 von und beim Grundrechtekomitee externer Link
  • Arbeits- und Sozialminister-Konferenz soll „Rente für Gefangene“ endlich umsetzen
    „Am 6./7. Dezember 2017 wird die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam (Brandenburg) zu ihrer jährlichen Sitzung zusammenkommen. U.a. wird sie zum Thema „Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die Rentenversicherung“ beraten. Eine Arbeitsgruppe der ASMK war beauftragt worden, der Konferenz eine Entscheidungsvorlage zu unterbreiten, die bislang noch nicht öffentlich bekannt ist. Wir gehen davon aus, dass diese AG der ASMK zur bevorstehenden Konferenz einen konkreten Vorschlag zur Einbeziehung der Gefangenen unterbreiten wird, der die konstruktiven Argumente der politischen Debatte der letzten Jahre um dieses Thema aufgreift. Grund- und menschenrechtlich sowie aus den Sozialstaats- und Wiedereingliederungsgeboten ist der jetzige Status quo (Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung) nicht länger zu rechtfertigen. Das Strafvollzugsgesetz von 1977 enthielt hierzu bereits einen klaren Gesetzesauftrag. Nach 40 Jahren weiterhin von „aufgeschobener Inkraftsetzung“ zu sprechen (Sprachregelung der Bundesregierung), verbietet sich…“ Beitrag von Martin Singe vom 29. November 2017 beim Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. externer Link
  • Ein Streik hinter Gittern wäre Meuterei
    „Mehmet Aykol arbeitet seit über 20 Jahren in einer Druckerei. Doch im Rentenalter droht ihm Armut, er wird auf Grundsicherung angewiesen sein. Aykol gehört zu den etwa 64 000 Strafgefangenen in Deutschland, die trotz regelmäßiger Arbeit keine Rentenansprüche haben. »Das widerspricht dem erklärten Ziel des Strafvollzugs, straffällig gewordene Menschen dabei zu unterstützen, den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden«, erklärte Michael Löher vom Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. (…) Für Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie geht es dabei um eine massive Verletzung der Grundrechte. Ähnlich argumentiert die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, Gabriele Sauermann: »Arbeitende Gefangene werden nicht nur gegenüber ihren Kollegen draußen diskriminiert sondern auch gegenüber den Strafgefangenen, die als Freigänger außerhalb der Gefängnisse arbeiten und in die Rentenversicherung einbezogen sind.« Aus vielen Kontakten mit den Gefangenen weiß sie, wie stark der Ausschluss aus der Rentenversicherung die Menschen belastet. Die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) erfährt unter anderem wegen ihres Eintretens für die Rente arbeitender Gefangener viel Zustimmung. (…) Noch eine weitere Forderung der GG/BO ist für den Kampf um die Rente hinter Gittern wichtig: Die Gewährleistung von vollen gewerkschaftlichen Rechten im Gefängnis. »Wenn aktuell Gefangene für die Einbeziehung in die Rentenversicherung in einen Streik treten würden, könnten und müssten sie wegen Meuterei mit empfindlichen Strafen rechnen«, erklärt Pyrczek. So werde das Gefängnis zu einem Billiglohnland im Inneren der Bundesrepublik, das auch Arbeitskräfte an die Automobilbranche verleiht…“ Artikel von Peter Nowak vom 14. November 2016 auf seiner Homepage externer Link (der Beitrag erschien am 11. November 2016 bei neues Deutschland)
  • Justizministerkonferenz: Unwürdiges Spiel auf Zeit bei Rente für Gefangene
    „Die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 1./2.6. 2016 in Nauen/Brandenburg beschlossen, das vorgelegte Ergebnis der Beratung des Strafvollzugsausschusses zur Einbeziehung der Gefangenen zur weiteren Beratung an eine Arbeitsgruppe des Finanz- und Arbeits- und Sozialministeriums weiterzuleiten, um die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen vorgelegten Modelle genauer zu prüfen und diese zu bewerten. Damit hat es die Justizministerkonferenz unterlassen, endlich ein klares Signal an die Bundesregierung zu geben, das notwendige Bundesgesetz zur Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung, das schon im Strafvollzugsgesetz von 1977 festgeschrieben war, endlich auf den Weg zu bringen. Seit 39 Jahren warten die Gefangenen auf das ihnen zustehende und zugesicherte Recht…“ Beitrag von Martin Singe vom 3. Juni 2016 beim Grundrechtekomitee externer Link
  • Justizministerkonferenz berät Rentenversicherung für Gefangene. Grundrechtekomitee fordert, die Einbeziehung endlich zu realisieren.
    „Das Grundrechtekomitee fordert von der am 1./2. Juni in Nauen/Brandenburg tagenden Justizministerkonferenz (JuMiKo), endlich den Weg für die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung freizumachen, damit der Bund das notwendige Gesetz erlassen kann. (…) Wir fordern, die alte Entscheidung umzusetzen, also 90% der Bezugsgröße (Durchschnitt aller Einzahlenden) als Grundlage zu nehmen und den Betrag vollständig durch die Länder einzuzahlen, solange der Gefangenenlohn nicht deutlich erhöht wird.“ Beitrag von Martin Singe, Arbeitsgruppe Strafvollzug im Grundrechtekomitee, vom 30. Mai 2016 beim Grundrechtekomitee externer Link
  • Justizministerkonferenz verzögert Rente für Gefangene
    Mit Empörung nimmt das Komitee für Grundrechte und Demokratie zur Kenntnis, dass das Thema „Rente für Gefangene“ nicht auf der Tagesordnung der morgen in Berlin tagenden Herbstkonferenz der Justizminister auftaucht. Auch auf Betreiben des Grundrechtekomitees und vieler anderer Straffälligenhilfsorganisationen hatten die Justizminister bei ihrer Frühjahrskonferenz den Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, die näheren Modalitäten einer Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung zu prüfen. „Es ist skandalös, wie schleppend das grundrechtliche Anliegen der arbeitenden Strafgefangenen, in das Rentensystem einbezogen zu werden, behandelt wird“, so Martin Singe von der Arbeitsgruppe Strafvollzug im Grundrechtekomitee. „Seit 37 Jahren hat die Bundesregierung diesen Schritt versprochen und nicht eingelöst. Dass nach fast einem halben Jahr verstrichener Zeit nicht einmal ein Zwischenergebnis des Strafvollzugsausschusses der Länder vorliegt, ist völlig unverständlich.“… Pressemitteilung vom 11.11.2015 externer Link
  • Grundrechtekomitee dokumentiert Ministerien-Antworten zur Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung
    Am 6. Mai 2015 hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie einen ausführlichen Appell an alle Justiz- und Sozialministerien der Länder gerichtet, der von den meisten Organisationen der Straffälligenhilfe mitgetragen wurde. Das Grundrechtekomitee hat jetzt eine Dokumentation des Briefes und der Antworten u.a. von 15 Landes-Justizministerien vorgelegt. Die Dokumentation kann angefordert werden (bitte Postadresse mitteilen): Martin Singe, AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee
    Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.; Aquinostraße 7-11; 50670 Köln
    Telefon 0221 97269 -20 und -30; Telefax 0221 97269 -31; martinsinge[at]grundrechtekomitee.de
  • Rente für Gefangene: Erster Erfolg bei Justizministerkonferenz
    Das Komitee für Grundrechte und Demokratie begrüßt die jüngste Entscheidung der Justizministerkonferenz zur Rentenversicherung für Gefangene. Auf ihrer Konferenz am 17./18. Juni 2015 haben die Minister den Strafvollzugsausschuss der Länder beauftragt, „Grundlagen und Auswirkungen“ einer Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu prüfen. Ministerin Uta-Maria Kuder spricht von einem „echten Anfang“. Der Bund brauche „das Zeichen aus den Ländern“, um das nötige Gesetz endlich auf den Weg zu bringen. Seit 38 Jahren ist ein Gesetz zur Rentenversicherung für Gefangene versprochen, aber nicht erlassen worden. Das Grundrechtekomitee hatte vor der Konferenz in einem von den meisten Organisationen aus der Straffälligenhilfe mitgetragenen Brief an die Justizminister entsprechend appelliert…Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 29. Juni 2015 externer Link
  • Rentenfrage für inhaftierte Beschäftigte bleibt Thema – GG/BO fordert weiterhin die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen
    Die halbjährlich stattfindende Justizminister_innen-Konferenz (JuMiKo), die am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart tagte, hat beschlossen, dass der Strafvollzugsausschuss der Bundesländer die Möglichkeit einer Rentenbeitragszahlung von Inhaftierten und Sicherungsverwahrten untersuchen soll. Die Ergebnisse werden dann der kommenden JuMiKo im November in Berlin vorgelegt. Die Rentenfrage für Menschen in Haft bleibt demnach weiterhin ein akutes Thema…“ Pressemitteilung der GG/BO vom 27. Juni 2015 externer Link
  • Gefangene büßen zusätzlich durch Altersarmut
    Organisationen und nun auch eine eigene Gewerkschaft fordern von Justizministern die Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung. Fast 40 Jahre alt ist die Forderung nach einer Rentenversicherung für ehemalige Strafgefangene. Die Justizminister sind damit nun erneut konfrontiert…“ Artikel von Peter Nowak vom 18. Juni 2015 in Neues Deutschland online externer Link. Siehe weitere Beiträge zur Altersarmut Strafgefangener bei der Gefangenen Gewerkschaft
  • Rente für Gefangene: Justizministerkonferenz (17./18.6.) muss positives Signal geben.
    Das Grundrechtekomitee appelliert zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) und anderen Organisationen der Straffälligenhilfe an die Justizministerkonferenz, endlich der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung zuzustimmen. Die Konferenz berät dazu am 17./18. Juni in Stuttgart. Die Länder als Arbeitgeber der Gefangenen müssen die „Schwarzarbeit hinter Gittern“ beenden, fordert das Grundrechtekomitee. Die Einbeziehung in die Rentenversicherung ist ein Gebot des Sozialstaates, des Gleichheitsgrundsatzes und der Resozialisierungsprinzipien. Gemäß Resozialisierungsauftrag sollen die Lebensbedingungen weitestmöglich den üblichen Lebensbedingungen angeglichen werden. Schädlichen Folgen der Haft ist entgegenzuwirken. Auch die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze fordern die Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme. Die Bundesregierung verweigert mit Hinweis auf Vorbehalte der Länder seit 38 Jahren den Erlass des im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich vorgesehenen Gesetzes zur Einbeziehung in die Rente. Die Justizministerkonferenz kann diesem Skandal nun endlich ein Ende bereiten…“ Pressemitteilung vom 15. Juni 2015 externer Link
  • Rente für Gefangene: Bundesregierung verweigert Gesetz seit 38 Jahren. Neuer Appell an Bundesländer von Organisationen der Straffälligenhilfe. Justizministerkonferenz wird das Thema am 17./18. Juni 2015 in Stuttgart beraten.
    Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe und weiteren neun Organisationen an die Landesministerien für Justiz sowie für Arbeit und Soziales appelliert, sich für die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung auszusprechen. Der Appell zielt u.a. auf die Justizministerkonferenz am 17./18. Juni in Stuttgart. Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU), hat zugesagt, dieses Thema in die Ministerkonferenz einbringen zu wollen, um ein Umdenken anzustoßen. Sie sieht die Einbeziehung in die Rentenversicherung als „Teil des Resozialisierungsgedankens“…“ Pressemitteilung vom 20. Mai 2015 externer Link
  • „Rente für Gefangene“ am 18.12.2014 im Deutschen Bundestag: Lassen Sozialdemokraten die „Rente für Gefangene“ scheitern?
    Am 18. Dezember 2014 wird der Deutsche Bundestag u.a. über die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung entscheiden. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion „Die Linke“ vorgelegt (BT-Drs. 18/2606). Der Antrag geht auch zurück auf eine Petitions-Initiative des Komitees für Grundrechte und Demokratie. Die entsprechende Forderung wurde von über 5.770 Personen, darunter über 3.420 betroffenen Gefangenen aus 65 verschiedenen Justizvollzugsanstalten, sowie von nahezu allen bundesweit tätigen Organisationen der Gefangenenhilfe unterzeichnet. Der Petitionsausschuss hatte im April dieses Jahres die Forderungen an die Bundes- und die Landesregierungen weitergeleitet…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 15. Dezember 2014 externer Link
  • Rentenversicherung für Gefangene: neue Bundestagsberatung
    Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte im Juni 2011 eine Petition zur Einbeziehung von arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung eingebracht, die nach drei Jahren Bearbeitungszeit im April 2014 an die Bundesregierung und die Landesregierungen zur weiteren Beratung weitergeleitet wurde. Nun müssen sich Bund und Länder erneut mit dieser Frage beschäftigen. In dieser Woche wird zu diesem Thema ein neuer Antrag der Fraktion Die Linke in 1. Lesung ohne Debatte an die Ausschüsse verwiesen werden. Die Debatte zwischen den Parteien wird dann mit der 2. Lesung stattfinden…“ Pressemitteilung vom 24.09.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=59723
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