Neue EU-Richtlinie stärkt Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
„Der EU-Ministerrat hat am 14.4.2014 einer neuen Richtlinie zugestimmt, die es EU-Bürgern erleichtern soll, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder nach Arbeit zu suchen. Sie soll die Kenntnis des EU-Rechts und dessen Inanspruchnahme fördern und so die Diskriminierung durch Arbeitgeber in den Aufnahmemitgliedstaaten verhindern. Folgende Punkte müssen die Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen…“ Informationen beim Verlag Dr. Otto Schmidt