Offenbach, 12. Mai 2014 – Spektakulärer Termin: Arbeitsgericht lädt Oberbürgermeister und Null-Euro-Jobber vor

Die Offenbach-Post hatte es zum „Tag der Arbeit“ am 1./2.Mai 2014 auf Seite 1 aufgemacht: Das Ehrenamt, das Arbeit verdrängen könnte. Keine Frage der Ehre, sondern eine für das Arbeitsgericht ist nun ein Fall vom Haus Falltorweg in Dreieich-Buchschlag.
Triwoko Karmino klagt nun gegen die Stadt Dreieich. Der deutsch-indonesische Kläger trägt vor, er habe Hausmeistertätigkeiten in D.-Buchschlag verrichtet und dafür kein Entgelt erhalten. Er hat deswegen Verurteilung der Beklagten beantragt. Diese hat dem Kläger bis heute nicht erwidert. Das Arbeitsgericht Offenbach hat nun überraschend den Bürgermeister der Beklagten zum 12. Mai geladen. Er soll den Sachverhalt aufklären: 12. Mai 2014 um 12.45 Uhr, Arbeitsgericht Offenbach, Kaiserstr. 16 – 18, Nähe Hbf, 3. Stock, Raum 307 – 334 gem. Aushang Sache „Karmino gegen Stadt Dreieich“ , AZ: 2 Ca 121/14
…“ Privat-Communiqué von Triwoko Karmino vom 7.5.2014 in Bernhards Webblog externer Link

  • In Ehren ausgebeutet? Die Stadt Dreieich in Hessen beschäftigte einen Null-Euro-Jobber. Der klagte am Montag vor dem Arbeitsgericht in Offenbach auf Entlohnung
    Einen besonders brisanten Fall hatte die zweite Kammer des Arbeitsgerichts in Offenbach bei einem Gütetermin vergangenen Montag zu verhandeln. Ein Beschäftigter stritt mit der öffentlichen Hand um alles oder nichts: Nämlich darum, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat – und somit in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) fällt. Das erklärte der Vorsitzende Richter Joachim Zweigler. Hätte die Arbeit dementsprechend entlohnt werden müssen oder handelte es sich bloß um ein Ehrenamt – wie die Stadt Dreieich behauptet. Gewerkschafter und Aktivisten aus Erwerbsloseninitiativen waren zahlreich im Gerichtssaal vertreten…“ Artikel von Gitta Düperthal in junge Welt vom 14.05.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Aus dem vom Richter vorgeschlagenen Vergleich wurde nichts: Eine Aufwandsentschädigung von jeweils 150 Euro für vier Monate, insgesamt 600 Euro, hätte die Stadt Karmino zahlen sollen. Das lehnte letzterer aber ab: Er will sein volles Gehalt für die von ihm monatlich 87 abgeleisteten Stunden. Denn, so argumentiert er weiterhin: Es handele sich um eine reguläre Beschäftigung, keineswegs um einen Freiwilligendienst. (…) Nach gescheitertem Gütetermin wird die zweite Kammer die Verhandlung am 7. August um 13.30 Uhr fortsetzen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=58188
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