Gericht entscheidet im Streit über Leiharbeit zugunsten von BMW

„Im Streit über den Einsatz von Leiharbeitern im Leipziger BMW-Werk hat das Arbeitsgericht erneut zugunsten des Autoherstellers entschieden. Mit Beschluss vom Mittwoch ersetzte das Gericht in weiteren 190 Fällen die zuvor vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitern in verschiedenen Produktionsbereichen des Werks. Die Einstellung der Leiharbeiter sei aus sachlichen Gründen dringend erforderlich gewesen, entschied das Gericht…dapd-Meldung bei Financial.de vom 22.08.2012 externer Link

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