Betriebsratswahlen gesetzlich vorschreiben
„Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte – diese Forderung war im letzten Wahlprogramm der SPD zu lesen. Betriebsräte sollten u.a. beim Einsatz von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Werkverträgen mehr mitbestimmen dürfen.[1] Im Koalitionsvertrag[2] ist dagegen von einer Ausweitung der Mitbestimmungsrechte nicht mehr die Rede. Umso wichtiger ist es, darauf hinzuweisen, dass selbst eine massive Stärkung der Rechte der Betriebsräte nur einen geringen Effekt hätte. Der Grund dafür ist einfach: Die meisten Arbeitnehmer haben keinen Betriebsrat…“ Ein Diskussionsvorschlag zur Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung von Prof. Dr. Werner Nienhüser in der DGB-Gegenblende Januar/Februar 2014