Jobcenter Telefonlisten

Dossier

PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlichDas Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 – 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze. In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausgabe solcher Mitarbeitertelefonlisten.“ Siehe die Jobcenter Telefonlisten bei Harald Thomé externer Link sowie Infos zum Ausstieg aus diesem Projekt, dem weiteren Verlauf – und nun dem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

  • Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben
    … Nach einem heutigen Urteil (20.10.16) des Bundesverwaltungsgerichts sind die Behörden nicht unbedingt dazu verpflichtet, die Telefonnummern einzelner Sachbearbeiter auf Antrag herauszugeben. (…) Zum einen seien die Diensttelefonnummern (wohlgemerkt nicht die Privatnummern) von Mitarbeitern als personenbezogene Daten zu werten. Diese dürften daher nur dann herausgegeben werden, wenn die betroffenen Sachbearbeiter zugestimmt hätten oder im Einzelfall ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sei. Ein solches Interesse konnte die vorige Instanz allerdings nicht erkennen. Zum anderen hatte das Gericht auch nichts einzuwenden gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichtshofs München. Die sahen durch die Herausgabe der Listen die öffentliche Sicherheit gefährdet und argumentierten, dass durch die Bekanntgabe der Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern die Funktionsfähigkeit der Jobcenter beeinträchtigt werden könnten. Durch Anrufe von außen würden Mitarbeiter daran gehindert, effektiv zu arbeiten. Zudem seien Mitarbeiter durch telefonische Angriffe und Diffamierungen gefährdet…“ Aus dem Beitrag „Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden“ von Arne Semsrott bei netzpolitik.org vom 20. Oktober 2016 externer Link, siehe dazu:

    • Wenn Erwerbslose zur Gefahr werden. „Kein Anspruch auf Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern“ – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine mündliche Begründung ist Klassenkampf von oben
      Seit Jahren kämpfen Erwerbslosenaktivisten dafür, dass die Jobcenter die dienstlichen Telefonnummern ihrer Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen. Die meisten Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am 20. Oktober hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht gegeben. Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig e.V., Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Begründung für die Zurückweisung der Klage ausgeführt, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährden könnte…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 22.10.2016 externer Link, darin umfangreiche Hintergründe
  • Streng öffentlich statt streng geheim! Linkspartei veröffentlicht das Telefonverzeichnis des Jobcenters Darmstadt
    … und zwar hier: http://www.die-linke-darmstadt.de/aktuelles/jobcenter_telefonliste/ externer Link. Dazu ein Beitrag bei der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt vom 26. November 2015 externer Link: „… „Wir haben uns dazu entschlossen, ein Zeichen für Transparenz zu setzen“, erklärt Uli Franke, Kreisvorsitzender der Linkspartei in Darmstadt. „Andere Jobcenter, wie zum Beispiel Neue Wege im Landkreis Bergstraße, haben offensichtlich keine Probleme, die Kontaktdaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Internet zu veröffentlichen. Der Arbeitsablauf einer Behörde, auch eines Jobcenters, wird nicht durch seine telefonische Erreichbarkeit gefährdet“, ergänzt Franke. Das Jobcenter müsse personell so ausgestattet werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kapazität haben, auf Anrufe direkt reagieren zu können…
  • Erstes positives Urteil zur Herausgabe von Jobcentertelefonlisten rechtskräftig
    Auf Anraten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat das Jobcenter des Landkreises Regen den Berufungszulassungsantrag gegen ein Urteil, welches das Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonnummern verpflichtete, zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte mit Urteil vom 13.03.2015 (RN 9 K 15.71) das Jobcenter Landkreis Regen verpflichtet, dem Kläger, einem interessierten Sozialleistungsempfänger, Zugang zu allen aktuellen Diensttelefonnummern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Unkenntlichmachung der jeweiligen Vornamen zu gewähren…Info aus dem Newsletter von Harald Thomé vom 14. September 2015 externer Link. Siehe dazu die dazugehörige Pressemitteilung der klagenden Kanzlei externer Link und das Urteil der VG Regensburg externer Link
  • OVG: Kein Anspruch auf Jobcenter-Telefonnummern. Sich weiter verstecken: Kein Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters Köln
    Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass kein Anspruch auf Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste des Jobcenters Köln besteht. Geklagt hatte ein Hartz IV Bezieher, der es satt hatte, immer nur vom Callcenter vetröstet zu werden…“ Meldung vom 17.06.2015 bei Gegen-Hartz externer Link
  • Jobcenter-Telefonlisten: Polizei durchsucht Linkspartei
    Weil die Linkspartei im Sinne bürgerlicher Transparenz die Direktdurchwahlnummern von Sachbearbeitern in den Jobcentern veröffentlichte, durchsuchte die Polizei die Geschäftsstelle der Partei…Bericht bei gegen-hartz.de vom 1. Juni 2015 externer Link – dort als nachgeschobene Richtigstellung der Hinweis, dass die Polzei die Linkspartei doch nur be- und nicht durchsucht habe.  Aus dem Text: „… Die Polizei teilte der Partei mit, dass eine Anzeige gegen Unbekannt vorliege. Fraktionsgeschäftsführer Kleibömer sei gefragt worden, woher die Liste stamme. Diese sei in einem unbeschrifteten Umschlag in den Linke-Briefkasten geworfen worden. Die Arbeitslosenberatung im evangelischen Zeppelin-Zentrum sowie die Schuldnerberatung hatten die Veröffentlichung ausdrücklich begrüßt. Die Mitarbeiter in den Behörden seien sonst nicht erreichbar…
  • JC Hamburg verschärft Abschottungsstrategie
    Das JC Hamburg verschärft seine Abschottungsstrategie, bis Mai sollen bei allen Standorten die alten Telefonnummern abgeschaltet werden, die telefonische Erreichbarkeit soll nur noch unter einer Nummer erfolgen. Als Weisung wird angeordnet: „Den Kolleginnen und Kollegen wurden neue Telefonnummern zugewiesen, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind und bitte unter keinen Umständen an Kundinnen und Kunden oder an sonstige Dritte herausgegeben“.
    Ich erlaube mir mal die kollegiale Mail, die dieses anordnet zu veröffentlichen. Sie ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-HH-Telefoni-Abschottung-04-2015.pdf externer Link
    Der Kontext: immer mehr JC’s schotten sich hinter Call-Centern ab (wenn es brennt ist das Amt nicht erreichbar, zugesagte Rückrufe erfolgen vielfältig nicht); Veröffentlicher von JC-Telefonlisten werden mit Heimsuchungen und wirtschaftlicher Ruinierung verfolgt und schließlich letztendlich werden die ALEGO-Bescheide ohne Namen ausgestattet. Die Rechtsprechung zur Herausgabe von JC Telefonlisten wird ignoriert, wer diese haben will muss klagen, wurde erfolgreich geklagt wird abgeschaltet. Dies findet systematisch statt, die JC’s schotten sich immer weiter ab und wundern sich dann wenn es knallt. Insbesondere die Anonymisierung der Bescheide ist rechtlich fragwürdig, denn Sozialleistungsbezieher müssen erkennen können wer ihren Fall bearbeitet um so ggf. eine Befangenheit des SB prüfen zu können. Genauso schreibt das SGB I vor, das Sozialleistungsträger frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu organisieren sind (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I), wenn sich die JC’s derart abschotten, bauen sie Kommunikationsbarrieren systematisch auf. Daher sollte die kommunale Forderung überall sein, Abbau der Kommunikationsbarrieren, Abschaffung von Call-Centern, gute Erreichbarkeit der Behörden
    .“ Aus dem Thomé Newsletter 12/2015 vom 03.05.2015
  • Neue Urteile zum Thema Herausgabe von JC-Telefonlisten
    Zwei Urteile, in denen zwei verschiedener VG’s die beklagten Jobcenter zur Herausgabe der JC-Telefonlisten verurteilt hat, dokumentiert bei Harald Thomé externer Link
  • VG Regensburg verurteilt Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonliste
    Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Gerichtsbescheid vom 04.11.2014 (Az. RN 9 K 14.488) das Jobcenter Landshut Stadt zur Herausgabe der aktuellen Diensttelefonliste verpflichtet. Damit wird ein weiteres Mal verwaltungsgerichtlich bestätigt, dass interne Telefonlisten der Jobcenter vom Herausgabeanspruch des IFG umfasst sind. Siehe das Urteil externer Link
  • Der Bürger, des Amtes Feind: Duisburger Jobcenter muß nach Urteil Telefonliste herausgeben, Behörde verbarrikadiert sich weiter
    „Mitarbeiter von Jobcentern sind für Erwerbslose unerreichbar. Denn ihre Kommunikation haben die Behörden in »Servicecenter« ausgelagert. Das verhindert, daß Betroffene selbst existenzielle Probleme direkt und schnell klären können. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Informationsfreiheitsgesetz, befand jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Es verpflichtete das Jobcenter Duisburg zur Herausgabe von Durchwahlnummern. Das Urteil fiel Anfang August ohne mündliche Verhandlung, wie Gerichtssprecherin Nicola Haderlein gegenüber jW am Donnerstag mitteilte. Es ist bereits die vierte erstinstanzliche Entscheidung dieser Art. Trotzdem halten viele Ämter weiter an der bisherigen Praxis fest…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 08.08.2014 externer Link
  • Transparente Verwaltung: PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich
    PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlichDie Piratenpartei Deutschland veröffentlicht die Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sacharbeiter von zur Zeit 134 Jobcentern. Damit setzt sie das Transparenz-Projekt von Harald Thomé fort, der das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen mag, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht wurden. (…) Wir freuen uns auf Anfragen von Jobcentern, ihre Telefonlisten vom Server zu löschen. Unsere Juristen haben für solche Fälle gerne Detailerklärungen für das Wort »Nein« zur Hand.“ Meldung und neue Aktionsseite der Piraten vom 22.01.2014 externer Link und Telefonlisten Jobcenter: Ihre Sachbearbeiter im Jobcenter externer Link. Die Jobcenter-Telefonlisten des Harald Thomé sind auch verfügbar bei „Freies in Wort und Schrift“ externer Link
    LabourNet Germany bedauert, dass die Gewerkschaften nicht auf diese Idee gekommen sind – wir wollten ihnen gerade die Aufnahme der Listen zumindest in ihre Hotlines vorschlagen…
  • Bilanz und Konsequenz: Ein Jahr Veröffentlichung von Jobcenter Telefonlisten
    Jobcenter Telefonlisten
    Seit einem Jahr veröffentliche ich bundesweite Jobcentertelefonlisten. Nach einem Jahr ist Zeit Bilanz zu ziehen und ich muss feststellen, es war weitgehend ein Jahr der Anfeindungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltandrohungen und wirtschaftlichen Existenzbedrohung. Einfach Stress. Als Projekt, wo jederzeit jemand haftbar zu machen ist, ist die Veröffentlichung der Jobcentertelefonlisten nicht durchhaltbar, jeder der das macht, wird in der Existenz bedroht. Die Jobcenter mutieren ebenfalls zu Sonderrechtszonen und „Gefahrengebieten“, ich muss daher meinen Ausstieg aus der Veröffentlichung der Telefonlisten erklären…“ Die Ausstiegserklärung vom 8.1.2014 von und bei Harald Thomé externer Link. Siehe dazu auch:

    • Telefonlisten der Jobcenter sollen geheim bleiben
      Harald Thome wird die Veröffentlichung der Telefonlisten von Jobcentern einstellen. Zeitgleich bittet er um Hilfe, damit diese öffentlich bleiben. Seine Kapitulation ist ein Sieg der Einschüchterung und der Geheimniskrämerei…“ Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 20.01.2014 externer Link
    • Jobcenter Telefonlisten: Willkür: Warum sich Harald Thomé nicht mehr in der Lage sieht, Telefonlisten der Jobcenter zu veröffentlichen.
      Nun muss sich auch Harald Thomé aus finanziellen Gründen dem Druck einiger Jobcenter beugen. Da offensichtlich die Anonymität von Mitarbeitern den Rechten der Arbeitslosen übergeordnet wird, jedenfalls nach dem Verständnis einiger Jobcenter, muss Harald Thomé einen Rückzieher machen…“ Beitrag von pleifel vom 14.01.2014 im Freitag-Blog externer Link
    • Abgeschottetes Amt. Jobcenter reagieren mit Klagen und Strafandrohungen auf veröffentlichte Telefonnummern
      Direkter Draht zur Behörde? Darauf haben auch Hartz-IV-Bezieher im Rahmen der Informationsfreiheit Anspruch, wie das Verwaltungsgericht Leipzig am 10. Januar 2013 urteilte. Demnach müssen Mitarbeiter von Jobcentern telefonisch erreichbar sein und Behörden entsprechende Rufnummern preisgeben. Doch weil das Leipziger Jobcenter in Berufung ging, ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig, und die meisten Ämter halten sich weiterhin bedeckt. Der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé half Betroffenen auf seine Weise: Auf seiner Internetseite veröffentlichte er fast 150 Telefonlisten von Jobcentern aus der ganzen Bundesrepublik. Nun kündigt er in einer jW vorliegenden Erklärung jedoch zum 15. Januar einen Rückzieher an. Der Grund: Einzelne Behördenvertreter hätten ihn angefeindet und mit rechtlichen Schritten bedroht…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 14.01.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=51128
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