- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Mitarbeiter von Egyptair wehren sich
„Pharaonische Führung: In der Frankfurter Niederlassung der ägyptischen Fluglinie Egyptair tobt ein Kampf um Arbeitnehmerrechte und Betriebsratskündigungen. Nun hat die Belegschaftsvertretung vor dem Landesarbeitsgericht einen Etappensieg erreicht…“ Artikel von Stefan Sauer in der Frankfurter Rundschau vom 14.01.2014 . Aus dem Text: „Die Fluggesellschaft Egyptair ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen. Das festzustellen, scheint banal, ist es aber nicht. Denn die Fluglinie verneint ihre eigene Existenz. Man sei, so argumentiert das Management der Egyptair-Niederlassung in Frankfurt am Main, nur eine Art Luftverkehrsabteilung des Staates Ägypten. Infolgedessen sei in Streitfragen die Arabische Republik Ägypten der richtige Ansprechpartner, nicht aber die Fluglinie selbst und schon gar nicht ihre deutschen Zweigstellen. Gegen Egyptair gerichtete Klagen seien daher in Kairo zuzustellen und gegen den Staat Ägypten zu richten..:“