Wird das „Werk“ nicht abgenommen und muss der Auftragnehmer höchstpersönlich arbeiten, liegt kein Werkvertrag vor
„… In einem aktuellen Fall konnte sich ein bayerischer wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Erfolg gegen die unrichtige Einordnung seines Arbeitsverhältnisses als Werkvertrag zur Wehr setzen…“ Meldung von und bei Hensche Rechtsanwälte vom 26.09.2013 . Siehe dazu: Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013, 10 AZR 282/12