Sanktionen im Hartz-IV-System: Funktion, Entwicklung und DGB-Positionen.
„Sanktionen sind eng mit dem „Fordern“ von Arbeitsuchenden und Hilfeempfänger/innen mit Hartz-IV ver-knüpft. Wer nach Auffassung des Jobcenters gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Das Fördern ist hingegen nur eine Ermessenssache. Für den DGB ist dieses Ungleichgeweicht einer der Hauptkritik-punkte an Hartz-IV-System und fordert deshalb, die Sanktionen grundlegend zu überarbeiten…“ arbeitsmarktaktuell 04/2013 vom DGB Bundesvorstand (Herausgeber), Abteilung Arbeitsmarktpolitik, vom September 2013 . Siehe dazu:
- Hartz-IV-Strafvollzug für Werktätige in Deutschland
Zusammenfassung von „Sanktionen im Hartz-IV-System: Funktion und Entwicklung. DGB-Positionen“ von Reinhold Schramm vom 16.09.2013
- Anmerkung WL In den Hinweisen des Tages 17. September 2013 der Nachdenkseiten : „In der Broschüre beschreibt der DGB die katastrophalen Auswirkungen von Hartz IV nicht nur auf die Arbeitslosen, sondern auch auf diejenigen, die noch in Arbeit sind. Auch die teils willkürlichen, teils unsinnigen Sanktionen und deren verfassungsrechtliche Problematik wird diskutiert. Aber statt auf eine Abschaffung des Hartz-IV-Mechanismus zu drängen oder wenigstens auf eine Abschaffung der Sanktionen zu drängen, werden Vorschläge zu einer sinnvolleren oder zu einer Milderung der Sanktionspraxis vorgelegt, so z.B. dass die maximale Höhe von Sanktionen auf 30 Prozent des Regelbedarfs beschränkt werden müsse, also unterhalb des vom Bundesverfassungsgericht geforderten „soziokulturellen Existenzminimums“ auf dem rein physischen Existenzminimum liegen dürfen. Das ist weniger als ein Kurieren an Symptomen. Der DGB hat den Kampf gegen Hartz IV offenbar endgültig aufgegeben.“