Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“
„Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. September 2013 zum Beschluss vom 26. August 2013 (2 BvR 371/12). Siehe dazu:
- Mollaths Verteidiger über den Prozess: „So arbeitet die Justiz“
Rechtsanwalt Gerhard Strate über das schwierige Verhältnis zu seinem Mandanten, den Zynismus der Richter und über Anwälte mit Pokerface. Interview von Lisa Schnell und Martin Reeh in der taz online vom 21.08.2014
- Urteil im Fall Mollath: Freispruch und Anspruch auf Entschädigung
„Psychiatrisierung Mollaths hätte nie stattfinden dürfen“, sagt Strafverteidiger Gerhard Strate
„Die Halter des Monopols auf öffentliche Objektivierung“, wie es der französische Soziologe Pierre Bourdieu einmal in einem anderen Zusammenhang formulierte, haben gesprochen: Freispruch für Gustl Mollath, lautet das Urteil des Regensburger Landgerichts von heute Morgen. Nach 15 Verhandlungstagen ist klar: Mollath ist ein freier Mann und er hat Anspruch auf Entschädigung für seine über siebenjährige Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Das hat die Kammer unter Vorsitz der Richterin Elke Escher verkündet…“ Artikel von Marcus Klöckner auf Telepolis vom 14.08.2014. Siehe dazu die Kommentare:
- Kommentar Mollath-Urteil: Freispruch mit Makel
Mollaths Einweisung in die Psychiatrie war Unrecht. Die Misshandlungsvorwürfe aber bleiben bestehen. Das Urteil ist ein auch Erfolg für den Rechtsstaat. Kommentar von Lisa Schnell in der TAZ vom 14. 08. 2014 - Gustl Mollath Ein Freispruch für Bayerns Justiz
Heute fällt das neue Urteil gegen Gustl Mollath. Der Staatsanwalt will einen Schuldspruch. Der würde die Behörden entlasten. Ein Gastbeitrag von Sascha Pommrenke in der Frankfurter Rundschau vom 13. August 2014
- Kommentar Mollath-Urteil: Freispruch mit Makel
- Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich
„Genugtuung für Gustl Mollath: Über Jahre hinweg war er gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nun war er mit seiner Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolgreich: Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg verletzten Mollath in seinen Grundrechten, entschieden die Verfassungsrichter…“ Artikel in Süddeutsche online vom 5. September 2013