Fluchthilfe der Handwerksinnungen aus der Tarifbindung ist rechtswidrig
„Mit „Mitgliedschaften ohne Tarifbindung“ (OT-Mitgliedschaften) bieten Handwerksinnungen ihren Mitgliedern vollen Service, befreien sie gleichzeitig jedoch von der Pflicht, mit der Handwerksinnung abgeschlossene Tarifverträge zu übernehmen. Ein vom DGB und Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass diese Praxis gegen geltendes Recht verstößt…“ Pressemitteilung des DGB vom 01.08.2013 . Das Gutachten „Die Zulässigkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Handwerksinnungen“ kann auf der Seite heruntergeladen werden.